Kontrastansicht zur Hauptnavigation zum Hauptinhalt
1
 

Bürgerservice A-Z

A  |  B  |  D  |  E  |  F  |  G  |  H  |  I  |  J  |  K  |  L  |  M  |  N  |  O  |  P  |  R  |  S  |  T  |  U  |  V  |  W  |  Z

Karteikartenabschrift – Ausstellung beantragen

Digitales Rathaus

Digitales Rathaus - In diesem Bereich können Sie Leistungen auch online beantragen!

Die Karteikartenabschrift ist eine Bescheinigung aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister über Ihre persönlichen Fahrerlaubnisdaten. Die Abschrift enthält alle Eintragungen Ihres Führerscheins. Sie bestätigt, welche Fahrerlaubnisklassen Sie erworben haben.

Eine Karteikartenabschrift wird benötigt, wenn Sie Ihre Fahrerlaubnis nicht im Geltungsbereich der Fahrerlaubnisbehörde an Ihrem aktuellen Wohnort erworben haben und die Fahrerlaubnis noch nicht im zentralen Fahrerlaubnisregister gespeichert ist.

Dies betrifft alle Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden (unter anderem grauer oder rosafarbener Papierführerschein).

Die für Ihren Wohnort zuständige Fahrerlaubnisbehörde benötigt eine Karteikartenabschrift beispielsweise, wenn

  • Sie Ihren „Altführerschein“ in einen EU-Kartenführerschein umtauschen,
  • Ihr Führerschein verloren gegangen ist und Sie einen Ersatzführerschein benötigen,
  • Sie einen internationalen Führerschein beantragen.

Für die Ausstellung einer Karteikartenabschrift fallen keine Kosten an. Der Antrag kann formlos (telefonisch/per E-Mail) oder online erfolgen.

Voraussetzungen/Unterlagen

  • Persönliche Angaben: Vornamen, Nachname, Geburtsname, -datum und -ort, Anschrift
  • Führerscheinnummer/Listennummer und Name der ausstellenden Behörde
  • Angaben zur aktuellen Fahrerlaubnisbehörde: Name und Anschrift

Digitales Rathaus - Stellen Sie Ihre Anträge schnell und einfach online

(Service-BW-Antrag, Registrierung notwendig)

Bitte wählen Sie im Antrag aus, dass die Karteikartenabschrift an die „ausstellende Behörde“ gesendet werden soll. Bei der Adresse der „ausstellenden Behörde“, ist die Fahrerlaubnisbehörde anzugeben, die für Ihren aktuellen Wohnort zuständig ist.