Fahrlehrerlaubnis (Fahrlehrerschein)
Um den Beruf des Fahrlehrers auszuüben, braucht man eine Fahrlehrerlaubnis. Die Voraussetzungen hierfür regelt das Fahrlehrergesetz (FahrlG). Die Fahrlehrerlaubnis kann für die Klassen A (Krafträder), BE (Pkw), CE (Lkw) und DE (Bus) erworben werden.
Erforderliche Unterlagen:
- formloser schriftlicher Antrag mit Angaben der Klasse(n)
- Geburtsurkunde
- Gültiger Kartenführerschein
- Lebenslauf
- Ärztliche Untersuchung (nicht älter als ein Jahr)
- Augenärztliche Untersuchung (nicht älter als ein Jahr)
- Bescheinigung der Ausbildungsstätte
- Nachweis(e) über abgeschlossene Schulausbildung
- Nachweis(e) über abgeschlossene Berufsausbildung
- behördliches Führungszeugnis nach Belegart „O“(nicht älter als 6 Monate)
Alle erforderlichen Unterlagen sind grundsätzlich im Original einzureichen. Bei persönlicher Antragstellung ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.
Kosten
- Ausstellung Anwärterschein: 65,70 Euro
- Ausstellung Fahrlehrerschein: 65,70 Euro
- Änderung/Eintragung Beschäftigungsverhältnis: 15,30 Euro
Häufig gestellte Fragen
Eine persönliche Antragstellung ist ausschließlich bei der Führerscheinstelle möglich. Eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter der 07131/56-2993 oder per E-Mail an fuehrerscheinstelle@heilbronn.de ist notwendig.
- Für die Erteilung des Fahrlehrerscheins muss das 21. Lebensjahr vollendet sein.
- Die geistige, körperliche, fachliche und pädagogische Eignung sowie die Zuverlässigkeit für den Fahrlehrerberuf müssen gegeben sein.
- mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder eine gleichwertige Vorbildung (z. B. Abitur)
- Besitz der Fahrerlaubnisklassen, für die die Fahrlehrerlaubnis erteilt werden soll: bei Klasse B mindestens drei Jahre, bei Klasse A, CE oder DE mindestens zwei Jahre
- Fahrlehrerausbildung muss innerhalb von drei Jahren absolviert werden
- Fahrlehrerprüfung erfolgreich absolviert
- ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache für die Ausübung der Berufstätigkeit
Sobald der Fahrlehrerschein abholbereit ist, werden wir Sie darüber benachrichtigen. Dieser ist bei der Führerscheinstelle abzuholen.
Informationsportal: Respekt in der Fahrausbildung

