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Schmuckbild: Rathaus Heilbronn, historische Kunstuhr.
 

Bürgerservice A-Z

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Fahrlehrerlaubnis (Fahrlehrerschein)

Um den Beruf des Fahrlehrers auszuüben, braucht man eine Fahrlehrerlaubnis. Die Voraussetzungen hierfür regelt das Fahrlehrergesetz (FahrlG). Die Fahrlehrerlaubnis kann für die Klassen A (Krafträder), BE (Pkw), CE (Lkw) und DE (Bus) erworben werden.

Erforderliche Unterlagen:

  • formloser schriftlicher Antrag mit Angaben der Klasse(n)
  • Geburtsurkunde
  • Gültiger Kartenführerschein
  • Lebenslauf
  • Ärztliche Untersuchung (nicht älter als ein Jahr)
  • Augenärztliche Untersuchung (nicht älter als ein Jahr)
  • Bescheinigung der Ausbildungsstätte
  • Nachweis(e) über abgeschlossene Schulausbildung
  • Nachweis(e) über abgeschlossene Berufsausbildung
  • behördliches Führungszeugnis nach Belegart „O“(nicht älter als 6 Monate)

Alle erforderlichen Unterlagen sind grundsätzlich im Original einzureichen. Bei persönlicher Antragstellung ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorzulegen. 

Kosten

  • Ausstellung Anwärterschein: 65,70 Euro
  • Ausstellung Fahrlehrerschein: 65,70 Euro
  • Änderung/Eintragung Beschäftigungsverhältnis: 15,30 Euro

Häufig gestellte Fragen

Eine persönliche Antragstellung ist ausschließlich bei der Führerscheinstelle möglich. Eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter der 07131/56-2993 oder per E-Mail an fuehrerscheinstelle@heilbronn.de ist notwendig.

  • Für die Erteilung des Fahrlehrerscheins muss das 21. Lebensjahr vollendet sein.
  • Die geistige, körperliche, fachliche und pädagogische Eignung sowie die Zuverlässigkeit für den Fahrlehrerberuf müssen gegeben sein.
  • mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder eine gleichwertige Vorbildung (z. B. Abitur)
  • Besitz der Fahrerlaubnisklassen, für die die Fahrlehrerlaubnis erteilt werden soll: bei Klasse B mindestens drei Jahre, bei Klasse A, CE oder DE mindestens zwei Jahre
  • Fahrlehrerausbildung muss innerhalb von drei Jahren absolviert werden
  • Fahrlehrerprüfung erfolgreich absolviert
  • ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache für die Ausübung der Berufstätigkeit

Sobald der Fahrlehrerschein abholbereit ist, werden wir Sie darüber benachrichtigen. Dieser ist bei der Führerscheinstelle abzuholen.

Informationsportal: Respekt in der Fahrausbildung