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Schmuckbild: Rathaus Heilbronn, historische Kunstuhr.
 

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Führerschein Ersatz bei Namensänderung

Tipp

Bitte beachten Sie: Die Abteilung Verkehr der Führerschein- und Zulassungsstelle ist am Dienstag, 7. Juli, wegen einer internen Veranstaltung geschlossen
Wir bitten um Ihr Verständnis.

Eine Namensänderung ist im Führerschein nicht zwingend vorgeschrieben. Bei Reisen ins Ausland wird die Namensänderung jedoch empfohlen.

Der Ersatz ist ausschließlich durch persönliche Antragstellung möglich. 

Erforderliche Unterlagen:

  • aktuelles, biometrisches Lichtbild (Im Zentralen Bürgeramt können Sie das Lichtbild über ein Selbstbedienungsterminal gegen eine Gebühr von 6,- Euro erstellen.) 
  • ggf. Urkunde über Namensänderung (z.B. Heiratsurkunde)
  • ggf. Karteikartenabschrift

Alle erforderlichen Unterlagen sind grundsätzlich im Original einzureichen. Bei persönlicher Antragstellung ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorzulegen. 

Kosten

  • 26,50 Euro
  • Für den Direktversand fallen zusätzliche Gebühren in Höhe von 6,50 Euro an.

Direktversand des EU-Kartenführerscheins

Die Führerscheinstelle bietet in Zusammenarbeit mit der Bundesdruckerei in Berlin den Versand von EU-Kartenführerscheinen direkt an die Wohnanschrift an. Die Bundesdruckerei sendet den Führerschein direkt nach der Produktion per Einwurf-Einschreiben an die Meldeadresse. Die Antragsteller sparen sich die Abholung des fertigen Dokuments und profitieren gleichzeitig vom zeitlichen Vorteil der direkten Lieferung.

Im Rahmen des Direktversands kann das alte Führerscheindokument behalten werden. Es ist allerdings im Rahmen der Antragstellung nachträglich zu befristen. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die Antragstellerin bzw. der Antragsteller für die Zeit bis zum Erhalt des neuen EU-Kartenführerscheins weiterhin im Besitz eines Nachweises über die Fahrerlaubnis ist.

Der Direktversand ist möglich bei

  • Anträgen auf Umtausch des Führerscheins, insbesondere dem Pflichtumtausch,
  • Anträgen auf Ersatzführerschein bei Verlust/Diebstahl/Namensänderung
  • Anträgen auf Änderung von Auflagen (z.B. Austragen einer Sehhilfe)
  • Eintragung der Schlüsselzahlen B96, B196, B197.

Für den Direktversand fallen zusätzliche Gebühren in Höhe von 6,50 Euro an.

Häufig gestellte Fragen

Eine persönliche Antragstellung ist bei einem der Bürgerämter möglich. Beim Zentralen Bürgeramt im Rathaus ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig. 
 

  • Normalerweise wird der Ersatzführerschein als Direktversand bearbeitet. Hierfür fallen zusätzliche Gebühren in Höhe von 6,50 Euro an. Wenn Sie dies nicht wünschen, können Sie dies auf dem Antrag ankreuzen.
  • Nachdem der Führerschein bei der Bundesdruckerei hergestellt wurde, wird dieser direkt zu Ihnen nach Hause geschickt. Sie sparen sich die Abholung des fertigen Dokuments und profitieren gleichzeitig vom zeitlichen Vorteil der direkten Lieferung.