Führerschein Umtausch
Seit dem 19. Januar 2013 werden ausschließlich Führerscheine ausgestellt, welche auf 15 Jahre befristet werden. Das bedeutet, dass alle Führerscheine, welche zuvor erteilt wurden, nach und nach in befristete Führerscheine umgetauscht werden müssen.
Bitte beachten Sie die vorgeschriebene Staffelung für den Umtausch.
Der Umtausch ist ausschließlich durch persönliche Antragstellung möglich.
Erforderliche Unterlagen:
- aktuelles, biometrisches Lichtbild (Im Zentralen Bürgeramt können Sie das Lichtbild über ein Selbstbedienungsterminal gegen eine Gebühr von 6,- Euro erstellen.)
- bisheriger Führerschein
- ggf. Karteikartenabschrift
Alle erforderlichen Unterlagen sind grundsätzlich im Original einzureichen. Bei persönlicher Antragstellung ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.
Kosten
- 26,50 Euro
- Für den Direktversand fallen zusätzliche Gebühren in Höhe von 6,50 Euro an.
Direktversand des EU-Kartenführerscheins
Die Führerscheinstelle bietet in Zusammenarbeit mit der Bundesdruckerei in Berlin den Versand von EU-Kartenführerscheinen direkt an die Wohnanschrift an. Die Bundesdruckerei sendet den Führerschein direkt nach der Produktion per Einwurf-Einschreiben an die Meldeadresse. Die Antragsteller sparen sich die Abholung des fertigen Dokuments und profitieren gleichzeitig vom zeitlichen Vorteil der direkten Lieferung.
Im Rahmen des Direktversands kann das alte Führerscheindokument behalten werden. Es ist allerdings im Rahmen der Antragstellung nachträglich zu befristen. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die Antragstellerin bzw. der Antragsteller für die Zeit bis zum Erhalt des neuen EU-Kartenführerscheins weiterhin im Besitz eines Nachweises über die Fahrerlaubnis ist.
Der Direktversand ist möglich bei
- Anträgen auf Umtausch des Führerscheins, insbesondere dem Pflichtumtausch,
- Anträgen auf Ersatzführerschein bei Verlust/Diebstahl/Namensänderung
- Anträgen auf Änderung von Auflagen (z.B. Austragen einer Sehhilfe)
- Eintragung der Schlüsselzahlen B96, B196, B197.
Für den Direktversand fallen zusätzliche Gebühren in Höhe von 6,50 Euro an.
Häufig gestellte Fragen
- Eine persönliche Antragstellung ist bei einem der Bürgerämter möglich. Beim Zentralen Bürgeramt im Rathaus ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig.
- Normalerweise wird der Umtauschführerschein als Direktversand bearbeitet. Hierfür fallen zusätzliche Gebühren in Höhe von 6,50 Euro an. Wenn Sie dies nicht wünschen, können Sie dies auf dem Antrag ankreuzen.
- Nachdem der Führerschein bei der Bundesdruckerei hergestellt wurde, wird dieser direkt zu Ihnen nach Hause geschickt. Sie sparen sich die Abholung des fertigen Dokuments und profitieren gleichzeitig vom zeitlichen Vorteil der direkten Lieferung.
- Wenn Sie bislang im Besitz einer Fahrerlaubnis Klasse 3 waren und in der Land- oder Forstwirtschaft tätig sind, erhalten Sie auf Antrag die neue Fahrerlaubnis Klasse T für land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h. Hierfür ist ein Nachweis der Berufsgenossenschaft über die land- oder forstwirtschaftliche Tätigkeit vorzulegen.
- Eine nachträgliche Zuteilung der Klasse T ist nicht möglich.
- Wenn Sie über diese Klassen laut Ihrem alten Führerschein verfügen und davon auch weiterhin Gebrauch machen wollen, ist ein Antrag erforderlich. Bei Antragstellung sind eine ärztliche und augenärztliche Untersuchung vorzulegen. Andernfalls endet die Berechtigung zum Führen der entsprechenden Kraftfahrzeuge mit Vollendung des 50. Lebensjahres.
- Diese Klassen sind anschließend alle fünf Jahre zu verlängern.

