Grundsicherungsgeld
Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Zuständigkeiten bei den Sozialleistungen:
- Das Grundsicherungsgeld nach dem SGB II können anspruchsberechtigte Heilbronner Bürgerinnen und Bürger beim Jobcenter Stadt Heilbronn auch online beantragen.
- Personen in Rente oder die dauerhaft, voll erwerbsgemindert sind erhalten Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe). Ihr örtlicher Ansprechpartner ist das Amt für Familie, Jugend und Senioren der Stadt Heilbronn. Das Gleiche gilt für Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt.
Informationen zum Grundsicherungsgeld: Die wichtigsten Fragen und Antworten
Was ist das Grundsicherungsgeld?
Ab dem 1. Juli 2026 wird das Bürgergeld durch das Grundsicherungsgeld ersetzt. Mit der Reform ändert sich nicht nur der Name: Für Kundinnen und Kunden der Jobcenter gibt es neue Regelungen und Pflichten. Die wichtigsten Änderungen können Sie hier nachlesen.
Wer bekommt Grundsicherungsgeld?
Anspruch auf Grundsicherungsgeld hat, wer erwerbsfähig und hilfebedürftig ist. Ein Antrag auf Grundsicherungsgeld muss zur Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen gestellt werden.
Wer bereits Kundin oder Kunde des Jobcenters ist und bisher Bürgergeld erhalten hat, erhält auch bis zum Ende des Bewilligungszeitraums weiterhin Leistungen. Nach Ablauf des Bewilligungszeitraums ist dann ein neuer Weiterbewilligungsantrag zu stellen.
Ausführliche Informationen rund um das Thema Grundsicherungsgeld (Voraussetzungen, Antrag auf Grundsicherungsgeld, Rechte & Pflichten, etc.) finden Sie hier.
Informationen können Sie beim Jobcenter der Stadt Heilbronn ebenfalls abrufen. Dort können Sie das Grundsicherungsgeld auch online beantragen.
Informationen zum Grundsicherungsgeld gibt es auch in Leichter Sprache. Dafür klicken Sie bitte hier.

