Kontrastansicht zur Hauptnavigation zum Hauptinhalt
1
Schmuckbild: Rathaus Heilbronn, historische Kunstuhr.
 

Bürgerservice A-Z

A  |  B  |  D  |  E  |  F  |  G  |  H  |  I  |  J  |  K  |  L  |  M  |  N  |  O  |  P  |  R  |  S  |  T  |  U  |  V  |  W  |  Z

Neuerteilung einer Fahrerlaubnis

Tipp

Bitte beachten Sie: Die Abteilung Verkehr der Führerschein- und Zulassungsstelle ist am Dienstag, 7. Juli, wegen einer internen Veranstaltung geschlossen
Wir bitten um Ihr Verständnis.

Ihnen wurde die Fahrerlaubnis entzogen oder Sie haben auf diese verzichtet, so ist ein Antrag auf Neuerteilung zu stellen (siehe Downloads). 

Die Neuerteilung ist ausschließlich durch persönliche Antragstellung möglich.  

Erforderliche Unterlagen:

  • aktuelles, biometrisches Lichtbild (Im Zentralen Bürgeramt können Sie das Lichtbild über ein Selbstbedienungsterminal gegen eine Gebühr von 6,- Euro erstellen.) 
  • Nachweis Erste Hilfe Schulung (9 Unterrichtseinheiten)
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
  • behördliches Führungszeugnis nach Belegart „O“(nicht älter als 6 Monate).
  • Ggf. Angaben zur Fahrschule

Zusätzlich für Klasse C, D sowie Unterklassen

  • Ärztliche Untersuchung (nicht älter als ein Jahr)
  • Augenärztliche Untersuchung (nicht älter als zwei Jahre)

Zusätzlich für Klasse D 

  • Verkehrspsychologische Untersuchung (Leistungstest, nicht älter als ein J

Alle erforderlichen Unterlagen sind grundsätzlich im Original einzureichen. Bei persönlicher Antragstellung ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorzulegen. 

Kosten

  • ohne Eignungsprüfung: 119,40 Euro
  • mit Eignungsprüfung: 144,40 Euro

Downloads

Eine persönliche Antragstellung ist ausschließlich bei der Führerscheinstelle möglich. Eine vorherige telefonische Terminvereinbarung ist notwendig. Die Kontaktdaten finden Sie rechts oder unten.

Wir empfehlen den Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis ca. 3 bis 4 Monate vor Ablauf der Sperrfrist zu stellen.

  • Grundsätzlich ja. Bei der Führerscheinstelle ist ein Antrag auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung zu stellen.
  • Mit Erhalt der Unbedenklichkeitsbescheinigung können Sie sich zum Kurs zur Sperrzeitverkürzung anmelden. 
  • Die Teilnahmebescheinigung ist der zuständigen Staatsanwaltschaft vorzulegen.

  • Dies ist erforderlich, wenn sich bei Antragsprüfung Bedenken hinsichtlich der körperlichen, geistigen und charakterlichen Eignung ergeben. Nähere Auskünfte können erst nach Antragstellung sowie Eingang aller erforderlichen Unterlagen erteilt werden. 
  • Sie erhalten in diesem Fall ein gesondertes Schreiben.

Dies wird im Einzelfall geprüft und bei Antragsstellung mitgeteilt. 

Sobald alle möglichen Eignungsbedenken ausgeräumt sind und der Führerschein abholbereit ist, werden wir Sie darüber benachrichtigen. Der Führerschein ist bei der Führerscheinstelle abzuholen.