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Schmuckbild: Rathaus Heilbronn, historische Kunstuhr.
 

Bürgerservice A-Z

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Nicht-EU-Fahrerlaubnis

Bei einer Nicht-EU-Fahrerlaubnis ist eine Umschreibung nach sechs Monaten ab Ersteinreise erforderlich.

Erforderliche Unterlagen:

  • aktuelles, biometrisches Lichtbild 
    Im Zentralen Bürgeramt können Sie das Lichtbild über ein Selbstbedienungsterminal gegen eine Gebühr von 6,00 Euro erstellen.
  • Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
  • gültiger ausländischer Führerschein
  • Erste Anmeldebestätigung (Zuzug nach Deutschland)
  • Übersetzung durch einen anerkannten Automobilclub oder durch einen vereidigten Dolmetscher
  • Angaben zur Fahrschule 

Zusätzlich für Klasse C, D sowie Unterklassen 

  • Ärztliche Untersuchung (nicht älter als ein Jahr)
  • Augenärztliche Untersuchung (nicht älter als zwei Jahre)

Zusätzlich für Klasse D sowie Unterklassen 

Alle erforderlichen Unterlagen sind grundsätzlich im Original einzureichen. Bei persönlicher Antragstellung ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorzulegen. 

Kosten

  • 45,10 Euro

Downloads

Bürgeramt
Führerscheinstelle
Leiter: Toni Sabo
Marktplatz 7
74072  Heilbronn

    Erreichbarkeitszeiten
    Montag: 8.30 bis 12 Uhr
    Dienstag: geschlossen
    Mittwoch: 8.30 bis 12 Uhr
    Donnerstag 14 bis 18 Uhr
    Freitag: 8.30 bis 12 Uhr

    Bitte beachten Sie, dass eine persönliche Vorsprache nur mit vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich ist.

    Telefon: 07131/56-2993

    E-Mail: fuehrerscheinstelle@heilbronn.de