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Bürgerservice A-Z

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Schlüsselzahl eintragen oder verlängern 96, 196 und 197

Voraussetzungen/Unterlagen

  • persönliche Antragstellung
  • aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild (Format 35 x 45 Millimeter, Gesichtsgröße 32 bis 36 Millimeter, neutraler Gesichtsausdruck, frontal aufgenommen, einfarbiger heller Hintergrund sowie einige weitere Kriterien)
  • Führerschein
  • Personalausweis
  • Teilnahmebescheinigung über die Fahrerschulung nach Anlage 7a der Fahrerlaubnisverordnung – FeV (Schlüsselzahl 96)
  • Teilnahmebescheinigung über die Fahrerschulung nach Anlage 7b der Fahrerlaubnisverordnung – FeV (Schlüsselzahl 196)
  • Bescheinigung nach Anlage 7 der Fahrschüler-Ausbildungsverordnung bzw. unterschriebene Erklärung, dass der Führerscheinantrag auf B197 umgestellt werden soll (Schlüsselzahl 197)

Hinweis

Die Beantragung erfolgt bei den Bürgerämtern.

Bei Eintragung der Schlüsselzahlen ist kein Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe und kein Sehtest notwendig.

Gebühren

  • 37,30 Euro
 

Direktversand des EU-Kartenführerscheins

Die Führerscheinstelle bietet in Zusammenarbeit mit der Bundesdruckerei in Berlin den Versand von EU-Kartenführerscheinen direkt an die Wohnanschrift an. Die Bundesdruckerei sendet den Führerschein direkt nach der Produktion per Einwurf-Einschreiben an die Meldeadresse. Die Antragsteller sparen sich die Abholung des fertigen Dokuments und profitieren gleichzeitig vom zeitlichen Vorteil der direkten Lieferung.

Im Rahmen des Direktversands kann das alte Führerscheindokument behalten werden. Es ist allerdings im Rahmen der Antragstellung nachträglich zu befristen. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die Antragstellerin bzw. der Antragsteller für die Zeit bis zum Erhalt des neuen EU-Kartenführerscheins weiterhin im Besitz eines Nachweises über die Fahrerlaubnis ist.


Der Direktversand ist möglich bei

  • Anträgen auf Umtausch des Führerscheins, insbesondere dem Pflichtumtausch, 
  • Anträgen auf Ersatzführerschein bei Verlust/Diebstahl/Namensänderung
  • Anträgen auf Änderung von Auflagen (z.B. Austragen einer Sehhilfe)
  • Eintragung der Schlüsselzahlen B96, B196, B197.

Für den Direktversand fallen zusätzliche Gebühren in Höhe von 5,- Euro an.