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Alkoholverbot an Flügelnuss und im Stadtgarten wird verlängert
Ab Sonntag, 1. November
Die Stadt Heilbronn verlängert das seit Ende August 2024 geltende Alkoholverbot im Bereich des Flügelnussbaums an der Harmonie und im Stadtgarten bis zum 31. Oktober 2027. Ziel ist, Störungen weiter einzudämmen und die Sicherheit zu verbessern.
Aus Sicht der Polizei und des Ordnungsamtes hat sich die Situation seit dem Erlass des Verbots und verstärkten Kontrollen in dem Bereich zwar verbessert. Nach wie vor sind aber vor Ort Verstöße, Lärm und Verunreinigungen festzustellen. Um die Lage weiter zu verbessern, bleibt es zwischen 12 Uhr mittags und 6 Uhr morgens untersagt, alkoholische Getränke jeglicher Art in diesem Bereich auf öffentlich zugänglichen Freiflächen zu konsumieren. Auch das Mit-Sich-Führen alkoholischer Getränke bleibt untersagt, wenn eine Absicht des Konsums erkennbar wird. Ausgenommen vom Verbot sind Gebäude und konzessionierte Freisitzflächen der Gastronomie.
Die Verlängerung tritt am 1. November in Kraft.
Ein Verstoß gegen das Verbot kann mit bis zu 5000 Euro geahndet werden. Zudem können die Ordnungskräfte Alkohol sicherstellen und Platzverweise aussprechen. Die Maßnahme ist aus Sicht des Ordnungsamtes ein Baustein, um die Sicherheit und das subjektive Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger zu verbessern.

