Veröffentlichungen des Flächennutzungsplan-Entwurfs "Nördlich Großgartacher Straße II" und des Bebauungsplan-Entwurfs "Nördlich Großgartacher Straße II"
Der Gemeinderat der Stadt Heilbronn hat am 28.09.2026 beschlossen, nachfolgenden Bebauungsplan gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen und im Rahmen eines Parallelverfahrens nach § 8 Abs. 3 BauGB den Flächennutzungsplan für dieses Teilgebiet fortzuschreiben und den Konzepten zugestimmt:
1. Flächennutzungsplan der Stadt Heilbronn
Fortschreibung für das Teilgebiet „Nördlich Großgartacher Straße II“
Es gilt das Konzept des Büros KMB Plan-Werk-Stadt, Bietigheim-Bissingen, vom 30.07.2026 und die Begründung zum Konzept vom 30.07.2026.
2. Bebauungsplan 33C/22 Heilbronn – Böckingen
„Nördlich Großgartacher Straße II“
Es gilt das Konzept (bestehend aus Plan- und Textteil) des Büros KMB Plan-Werk-Stadt, Bietigheim-Bissingen, vom 30.07.2026 und die Begründung vom 30.07.2026.
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich ist im Konzept des Büros KMB Plan-Werk-Stadt, Bietigheim-Bissingen, vom 30.07.2026 umgrenzt und umfasst folgende Flurstücke:
2963, 2963/1, 2964, 2965, 2966, 2967, 2968, 2968/1, 2969, 2970, 2314 (teilweise) und 3248 (teilweise) (siehe Übersichtspläne).
Planungsziel
Mit diesem Parallelverfahren sollen durch interkommunale Zusammenarbeit der Städte Heilbronn
und Leingarten Entwicklungspotenziale für ansässige Unternehmen sowie für die Ansiedlung neuer Unternehmen angeboten und neue markt- und bedarfsgerechte Gewerbeflächen, die insbesondere auch für Zukunftstechnologien wie IT, Robotik und Medizin geeignet sind, zur Verfügung gestellt werden.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Um die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB (hierzu zählen auch Kinder und Jugendliche) über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten, werden das Konzept des Flächennutzungsplans vom 30.07.2026 mit Begründung vom 30.07.2026, das Konzept des Bebauungsplans vom 30.07.2026 (Plan- und Textteil) vom 30.07.2026 und Begründung vom 30.07.2026, die Verkehrsuntersuchung der Ingenieurgesellschaft für Straßenverkehr mbH Schlothauer & Wauer, Tübingen vom 14.01.2025 und der Fachbeitrag Artenschutz des Büros Wagner + Simon Ingenieure GmbH, Mosbach, vom 25.07.2025 in der Zeit vom
19.10.2026 – 02.11.2026
ins Internet eingestellt und können unter www.heilbronn.de/bauleitplanung abgerufen werden. Zusätzlich liegen die Unterlagen im genannten Zeitraum bei der Stadt Heilbronn, Technisches Rathaus, Cäcilienstraße 49, Foyer im Erdgeschoss, öffentlich aus und können dort während der Dienstzeiten (Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie Montag bis Mittwoch von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) eingesehen werden.
Abgabe von Stellungnahmen
Während des oben genannten Zeitraums können die Unterlagen von der Öffentlichkeit eingesehen und mit Vertretern des Planungs- und Baurechtsamts erörtert werden. Wir bitten Sie, für eine persönliche Beratung oder Erörterung im Planungs- und Baurechtsamt vorher einen Termin zu vereinbaren (Tel.: 07131/56-3235).
Äußerungen und Stellungnahmen können per E-Mail an bauleitplanung@heilbronn.de (mit der Bitte um vollständige Anschrift), über ein Online-Formular (unter der oben genannten Internetadresse), schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Wir bitten Sie nach Möglichkeit eine elektronische Übermittlung zu bevorzugen.
Hinweis zum Datenschutz
Bitte beachten Sie, dass bei der Bearbeitung der von Ihnen abgegebenen Äußerungen und Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung bei Bauleitplanverfahren durch die Stadt Heilbronn personenbezogene Daten (Vor- und Nachname, Anschrift, E-Mail und ggf. Telefonnummer) verarbeitet werden. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 4 Landesdatenschutzgesetz (LDSG) in Verbindung mit § 3 BauGB. Die von Ihnen im Rahmen der abgegebenen Stellungnahme vorgebrachten Informationen werden dem Gemeinderat in anonymisierter Form zur Entscheidungsfindung vorgelegt. Das Ergebnis der Entscheidung wird Ihnen mitgeteilt, Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO in Verbindung mit § 4 LDSG in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Satz 6 2. Halbsatz BauGB. Den ausführlichen Datenschutzhinweis finden Sie auf der Webseite der Stadt Heilbronn unter www.heilbronn.de/bauleitplanung-datenschutz.
Heilbronn, 29.09.2026
Stadt Heilbronn
Bürgermeisteramt
In Vertretung
Ringle
Bürgermeister




