Kontrastansicht zur Hauptnavigation zum Hauptinhalt
1
Schmuckbild: Rathaus Heilbronn, historische Kunstuhr.

Aktuelle Meldungen

Hier gelangen Sie zur Übersicht aller News

Stadt erlässt Regeln für ein ruhigeres Silvester

Allgemeinverfügung verbietet reines Knallen

Für ein leiseren Jahreswechsel erlässt die Stadt Heilbronn in diesem Jahr erstmals per Allgemeinverfügung ein Verbot von pyrotechnischen Gegenständen mit ausschließlicher Knallwirkung. Böller, Kanonenschläge, Knallketten und -frösche und Schweizer Frösche sind damit am 31. Dezember und 1. Januar im gesamten Stadtgebiet tabu. Ausgenommen ist lediglich ein wenig besiedelter Bereich im nördlichen Industriegebiet zwischen Neckarkanal und Osthafen. 

Raketen, Feuerwerksbatterien und Fontänen, die für einen farbenfrohen Nachthimmel sorgen, dürfen hingegen weiter gezündet werden. Doch auch hier gelten gesetzliche Ausnahmen: So bleibt das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in der unmittelbaren Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie Fachwerkhäusern untersagt. Und auch in Rebanlagen und im Wald ist es verboten. 

„Mit dem Verbot von reinen Knallern nutzen wir die rechtlichen Möglichkeiten und tragen den zunehmenden Beschwerden über Lärmbelästigungen an Silvester Rechnung“, erklärt Bürgermeisterin Agnes Christner den Hintergrund der Neuerung. „Damit leisten wir auch einen Beitrag zum Lärmschutz und zum Gesundheitsschutz für Menschen und Tiere.“ 

Rechtsgrundlage für das Verbot ist die Sprengstoffverordnung. Gemäß dieser kann die zuständige Behörde anordnen, dass pyrotechnische Gegenstände der sogenannten Kategorie F 2 mit ausschließlicher Knallwirkung in bestimmten dicht besiedelten Gemeinden oder Teilen von Gemeinden auch am 31. Dezember und 1. Januar wie an allen übrigen Tagen nicht abgebrannt werden dürfen. Aufgrund seiner dichten Bebauung erfüllt Heilbronn die Voraussetzungen für ein Verbot. 

Die Polizei und Kommunaler Ordnungsdienst (KOD) werden das Verbot im Rahmen ihrer regulären Streifentätigkeit kontrollieren. Ein Verstoß gilt als Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße geahndet werden. 

Die Stadt Heilbronn hat das Böllerverbot per Allgemeinverfügung am 28. November unter www.heilbronn.de/bekanntmachungen veröffentlicht. Es tritt am 29. November in Kraft.