Ersterteilung/Verlängerung (FQN)
Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer, die gewerblich im Güterkraft- und Personenverkehr tätig sind, müssen eine Grundqualifikation und später eine Weiterbildung nachweisen. Der FQN ist eine Karte, die dem Führerschein in Form und Größe ähnelt und von der Bundesdruckerei hergestellt wird.
Die Antragstellung eines FQN ist ausschließlich persönlich möglich.
Erforderliche Unterlagen:
- aktuelles, biometrisches Lichtbild
Im Zentralen Bürgeramt können Sie das Lichtbild über ein Selbstbedienungsterminal gegen eine Gebühr von 6,00 Euro erstellen. - gültiger Führerschein mit mind. einer der nachfolgenden Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE
- Nachweis über die Berufskraftfahrerqualifikation (weitere Infos unten in den häufig gestellten Fragen)
- ggf. Karteikartenabschrift
Alle erforderlichen Unterlagen sind grundsätzlich im Original einzureichen. Bei persönlicher Antragstellung ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.
Kosten
- ab 43,40 Euro
Häufig gestellte Fragen
Eine persönliche Antragstellung ist ausschließlich bei der Führerscheinstelle möglich. Eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter der 07131/56-2993 oder per E-Mail an fuehrerscheinstelle@heilbronn.de ist notwendig.
- Grundqualifikation (Bescheinigung der IHK) oder
- Beschleunigte Grundqualifikation (Bescheinigung der Ausbildungsstätte) oder
- Nachweis über Ausbildungsvertrag oder abgeschlossene Berufsausbildung als „Berufskraftfahrer/in“, „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder staatlich anerkannter Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt werden.
- Durch eine Weiterbildungsbescheinigung, die max. 5 Jahre alt ist. Zudem müssen 35 Stunden sowie 3 Kenntnisbereiche abgedeckt sein.
- Weiterbildungen aus einem anderen EU-Staat können nur anerkannt werden, wenn ein Nachweis vorgelegt wird, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung der Bescheinigung ein ordentlicher Wohnsitz im jeweiligen EU-Land angemeldet war oder ein Beschäftigungsverhältnis im jeweiligen EU-Staat bestand.
- Grundsätzlich ja. Wer jedoch vor dem Stichtag 10.09.2009 die Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE bzw. vor dem Stichtag 10.09.2008 die Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D, DE erworben hat, muss keine Berufskraftfahrerqualifikation nachweisen (Besitzstand).
- Bei Besitzstand ist jedoch alle fünf Jahre an einer Weiterbildung teilzunehmen.
- Wenn Sie Personen oder Güter mit einem Fahrzeug (z.B. LKW oder Bus) befördern, in dem ein digitales Kontrollgerät eingebaut ist, müssen Sie eine Fahrerkarte verwenden.
- Zuständige Stelle für die Antragsannahme- und Kartenausgabe für Fahrerkarten:
TÜV Süd Service-Center oder DEKRA Automobil Standorte

