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Schmuckbild: Rathaus Heilbronn, historische Kunstuhr.
 

Bürgerservice A-Z

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Fahrgastbeförderung

Für das Führen von Taxen, Mietwagen, Krankenwagen, Pkw im Linienverkehr, bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienreisen ist zusätzlich zur regulären Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung erforderlich. 

Bitte wählen Sie aus, über welche Leistung Sie sich informieren möchten.

  1. Ersterteilung

  2. Verlängerung