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Schmuckbild: Rathaus Heilbronn, historische Kunstuhr.
 

Bürgerservice A-Z

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Führerschein Erweiterung

Authentifizierung

BundID mit Personalausweis mit eID-Funktion und AusweisApp (zum Erklärvideo).

Hier finden Sie weitere Informationen zur Authentifizierung.

Weitere Klassen sind ausschließlich durch persönliche Antragstellung möglich. In diesem Fall ist das Antragsformular auszufüllen (siehe Downloads).

Weitere erforderliche Unterlagen:

  • aktuelles, biometrisches Lichtbild (Im Zentralen Bürgeramt können Sie das Lichtbild über ein Selbstbedienungsterminal gegen eine Gebühr von 6,- Euro erstellen.) 
  • Nachweis Erste Hilfe Schulung (9 Unterrichtseinheiten)
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
  • Angaben zur Fahrschule
  • ggf. Karteikartenabschrift

Zusätzlich für Klasse C, D sowie Unterklassen

  • Ärztliche Untersuchung (nicht älter als ein Jahr)
  • Augenärztliche Untersuchung (nicht älter als zwei Jahre)
  • Erklärung zum Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) bei gewerblicher Nutzung der Fahrerlaubnis

Zusätzlich für Klasse D sowie Unterklassen

Alle erforderlichen Unterlagen sind grundsätzlich im Original einzureichen. Bei persönlicher Antragstellung ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorzulegen. 

Kosten

  • 45,10 Euro
  • Doppelklassenerteilung: 11,20 Euro

Häufig gestellte Fragen

  • Bei der Onlinebeantragung ist kein Vor-Ort-Termin notwendig. Die Antragstellung erfolgt vollständig im Onlinedienst.
  • Eine persönliche Antragstellung ist außerdem bei einem der Bürgerämter möglich. Beim Zentralen Bürgeramt im Rathaus ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig. 
     

  • Frühestens sechs Monate vor Erreichen des für die jeweilige Führerscheinklasse vorgeschriebenen Mindestalters.
  • Es ist empfehlenswert, den Antrag direkt zu Beginn der Fahrschulausbildung einzureichen.

  • Der Prüfauftrag ist ein Jahr nach Erteilung gültig und kann einmalig auf Antrag bei einem der Bürgerämter gebührenpflichtig um ein weiteres Jahr verlängert werden, wenn die Theorieprüfung noch nicht absolviert wurde. Der Antrag ist spätestens zwei Wochen vor Ablauf zu stellen. 
  • Die praktische Prüfung muss innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung erfolgreich abgelegt werden. Ansonsten verliert die theoretische Prüfung die Gültigkeit und es muss ein neuer Antrag eingereicht werden.

  • I. d. R. erhalten Sie den Führerschein direkt nach Bestehen der Prüfung beim TÜV gegen den Austausch des alten Führerscheins.
  • Kann der Führerschein nicht vom Prüfer ausgehändigt werden, wenden Sie sich bitte zunächst an das Bürgeramt, bei dem Sie Ihren Antrag gestellt haben.