Waffenverbotszone und Videoüberwachung: Ihre Fragen, unsere Antworten

Anlässlich der Verlängerung der Waffenverbotszonen sowie der Videoüberwachung am Heilbronner Marktplatz hat die Stadt Heilbronn auf ihren Social-Media-Kanälen dazu aufgerufen, Fragen zu schicken.
Dabei ging es nicht nur um die grundsätzliche Wirkung der Maßnahmen, sondern auch um ganz praktische Situationen: Warum gelten die Regelungen nicht rund um die Uhr? Was darf innerhalb einer Waffenverbotszone mitgeführt werden? Und weshalb stehen am Marktplatz Schilder, die auf die Videoüberwachung hinweisen?
Die Fragen zur Videoüberwachung beantwortet die Polizei Heilbronn, bei den Fragen rund um die Waffenverbotszonen gibt die Waffenbehörde der Stadt Heilbronn Auskunft.
Videoüberwachung am Marktplatz
Warum wird nur der Marktplatz videoüberwacht?
Polizei Heilbronn: Für die Durchführung von Videoschutzmaßnahmen müssen rechtliche Voraussetzungen vorliegen. Diese sind in Heilbronn im Bereich des Marktplatzes erfüllt. Nach dem Polizeigesetz muss sich die Kriminalitätsbelastung an der entsprechenden Örtlichkeit von der des übrigen Gemeindegebiets deutlich abheben. Außerdem müssen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass dort auch künftig mit Straftaten zu rechnen ist.
Hat die Videoüberwachung bisher etwas gebracht?
Polizei Heilbronn: Der Videoschutz zeigt insgesamt eine deutlich positive Wirkung und trägt erkennbar zur Gefahrenabwehr bei. Es konnte ein deutlicher Rückgang von Straftaten festgestellt werden.
Warum ist die Videoüberwachung nur zu bestimmten Zeiten aktiv und nicht permanent?
Polizei Heilbronn: Die rechtlichen Voraussetzungen für die Videoüberwachung liegen nur zu bestimmten Zeiten vor, da zu diesen Zeiten eine Häufung von Straftaten im Vergleich zu den anderen Zeiträumen festgestellt werden konnte.
Warum stehen Schilder am Marktplatz, die auf die Kameras hinweisen?
Polizei Heilbronn: Nach dem Polizeigesetz ist auf die Videoüberwachung in geeigneter Weise hinzuweisen. Auf die Beobachtung mittels Bildübertragung ist grundsätzlich in geeigneter Weise hinzuweisen. Dies wird durch die Hinweisschilder gewährleistet.
Die Stadt Heilbronn und das Polizeipräsidium Heilbronn setzen am Marktplatz seit September 2025 auf Videoschutz. Die hochauflösenden Kameras übertragen ihre Bilder live an das Führungs- und Lagezentrum des Polizeipräsidiums. Dadurch kann die Polizei bei möglichen Vorkommnissen schnell reagieren und Einsatzkräfte vor Ort schicken. Die Aufnahmen werden grundsätzlich 72 Stunden gespeichert und anschließend gelöscht, sofern sie nicht als Beweismittel für die Verfolgung entsprechender Straftaten benötigt werden.
Die Videoüberwachung ist montags bis freitags von 14 bis 21 Uhr und samstags von 20 bis 2 Uhr aktiv. Sie ist Teil der Kooperation „Sicheres Heilbronn“ von Stadt, Polizeipräsidium und Land Baden-Württemberg.
Waffenverbotszonen in Heilbronn
Warum gelten die Waffenverbotszonen nur zu bestimmten Zeiten und nicht rund um die Uhr?
Waffenbehörde der Stadt Heilbronn: Grundlage für die festgelegten Zeiten sind polizeiliche Datenauswertungen. Sie zeigen, wann Straftaten und insbesondere Delikte mit Waffenbezug festgestellt wurden. Zwischen 10 Uhr und 3 Uhr traten diese häufigerauf. Eine permanent geltende Waffenverbotszone wäre rechtlich nicht verhältnismäßig.
Warum gibt es die Waffenverbotszone nur in der Innenstadt?
Waffenbehörde: Die Waffenverbotszone umfasst die Bereiche der Innenstadt, in denen nach den polizeilichen Auswertungen die meisten Straftaten mit Waffenbezug stattfinden. Eine weitere Waffenverbotszone besteht am Bahnhof und auf dem Bahnhofsvorplatz. In beiden Bereichen kommen regelmäßig viele Menschen zusammen.
Hat die Waffenverbotszone bisher etwas gebracht?
Waffenbehörde: Die Stadt Heilbronn hat die beiden Waffenverbotszonen 2024 und 2025 durch das Institut für Kriminologie der Universität Heidelberg wissenschaftlich begleiten und evaluieren lassen. Die Evaluation kommt zu dem Ergebnis, dass sich sowohl das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung als auch die objektive Sicherheit verbessert haben. Auch die Kontrollorgane ziehen eine positive Bilanz.
Darf ich weiterhin ein Messer zum Fachhandel bringen oder dort eines kaufen?
Waffenbehörde: Ja. Messer dürfen weiterhin beispielsweise zum Schleifen oder nach dem Kauf durch die Waffenverbotszone transportiert werden. Wichtig ist, dass sie nicht zugriffsbereit mitgeführt werden, sondern sich in einem verschlossenen Behältnis in einem Rucksack oder einer Tasche befinden. Diese und weitere Ausnahmen sind in der Verordnung zur Waffenverbotszone geregelt.
Darf ich Pfefferspray mitnehmen?
Waffenbehörde: Hier kommt es darauf an, um welches Produkt es sich handelt. Ist ein Pfefferspray klar mit der Aufschrift „zur Abwehr gegen Tiere“ gekennzeichnet, unterliegt es nicht dem Waffenrecht und darf in den Waffenverbotszonen mitgeführt werden.
Anders sieht es bei Reizstoffsprühgeräten mit amtlichem Prüfzeichen aus. Diese unterliegen dem Waffenrecht. Sie innerhalb einer Waffenverbotszone mitzuführen, verstößt gegen die Verordnung und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Bei einem Reizstoffsprühgerät ohne vorgeschriebenes amtliches Prüfzeichen handelt es sich sogar um eine Straftat.
Und was gilt, wenn ich einen kleinen Waffenschein habe?
Waffenbehörde: Auch ein kleiner Waffenschein hebt die Regelungen der Waffenverbotszone nicht auf. Während der festgelegten Geltungszeiten darf dort auch mit einem kleinen Waffenschein keine entsprechende Waffe mitgeführt werden.
In Heilbronn gibt es Waffenverbotszonen in der Innenstadt sowie in Bereichen des Hauptbahnhofsvorplatzes und der Bahnhofsvorstadt. Innerhalb der Zonen ist das Mitführen von Waffen und Messern entsprechend der geltenden Regelungen verboten. Die Polizei kann dort verstärkt kontrollieren und Gegenstände beschlagnahmen, die als gefährlich eingestuft werden. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
Die Waffenverbotszone rund um den Hauptbahnhof besteht seit dem 1. Juni 2024 und wurde bis zum 31. Mai 2027 verlängert. Für die Innenstadt besteht ebenfalls eine Waffen- und Messerverbotszone, die im September 2026 bis zum 30. September 2028 verlängert wurde. Auf der städtischen Webseite finden sich die Lagepläne, die geltenden Regelungen, Ausnahmen und weitere Informationen.
Klare Regeln für mehr Sicherheit
Sowohl die Videoüberwachung am Marktplatz als auch die Waffenverbotszonen dürfen nur unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen eingesetzt werden. Wo und wann die Maßnahmen gelten, orientiert sich deshalb an der festgestellten Kriminalitätsbelastung und den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben. Gleichzeitig zeigen die bisherigen Auswertungen nach Angaben von Polizei und Waffenbehörde positive Entwicklungen.
Wer in der Innenstadt unterwegs ist, soll vor allem eines wissen: Die Waffenverbotszone schließt alltägliche und berechtigte Nutzungen nicht grundsätzlich aus. Entscheidend sind die konkreten Regelungen und Ausnahmen, etwa beim sicheren Transport eines Messers.



