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Schmuckbild: Rathaus Heilbronn, historische Kunstuhr.

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Was beim Feuerwerk erlaubt ist und was nicht

Regeln zum Jahreswechsel

Der Jahreswechsel 2025/2026 ist nicht mehr weit. Das Ordnungsamt der Stadt Heilbronn weist darauf hin, dass Feuerwerkskörper der Klasse II ausschließlich an Personen ab dem 18. Lebensjahr und nur ab Montag, 29. Dezember, bis einschließlich Mittwoch, 31. Dezember, verkauft werden dürfen. Zudem dürfen diese Feuerwerkskörper nur von Erwachsenen an Silvester und Neujahr abgebrannt werden. Personen unter 18 Jahren dürfen diese Gegenstände weder aufbewahren noch abbrennen. Ein Verkauf an Minderjährige ist ebenfalls nicht zulässig.

Feuerwerk an Kirchen, Krankenhäusern, Altenheimen ist untersagt

Da durch das Abbrennen dieser Feuerwerkskörper die Brandgefahr erhöht und auch erheblicher Lärm verursacht wird, dürfen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern keine Feuerwerkskörper gezündet werden. Der Gebrauch von Feuerwerkskörpern (Böller, Raketen etc.) ist im Wald und im Abstand von bis zu 100 Metern vom Wald nicht erlaubt. Er stellt einen nicht kontrollierbaren Umgang mit einem brennenden oder glimmenden Gegenstand nach den Vorgaben des Landeswaldgesetztes für Baden-Württemberg dar.

Böller mit reiner Knallwirkung sind nicht mehr erlaubt

Neu ist in der Stadt Heilbronn die Regelung, dass Feuerwerkskörper oder Gegenstände mit ausschließlicher Knallwirkung wie Böller, Kanonenschläge, Knallketten, und -frösche, sowie Schweizer Frösche am 31. Dezember und 1. Januar im Stadtgebiet durch eine Allgemeinverfügung verboten sind. Weitere Informationen hierzu gibt es im Internet unter www.heilbronn.de/Bekanntmachungen. Raketen, Fontänen oder Feuerwerksbatterien sind weiter erlaubt. 

Unvorsichtige Feuerwerker können wegen fahrlässiger Brandstiftung oder Körperverletzung belangt und zivilrechtlich zu Schadensersatz verpflichtet werden. Für Kinder und Jugendliche sind die Aufsichtspflichtigen verantwortlich. Der durch privates Feuerwerk im öffentlichen Raum entstandene Müll ist durch die Verursacher ordnungsgemäß zu beseitigen. 
Wer gegen die genannten Vorschriften verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet wird.