Aktuelle Meldungen
Hier gelangen Sie zur Übersicht aller News
Stadt erhöht nach Jahren die Hundsteuer
Gemeinderat beschließt neue Satzung ab 2027
Die Stadt Heilbronn erhöht zum 1. Januar 2027 die Steuersätze für Ersthunde, weitere Hunde und gefährliche Hunde bzw. Kampfhunde. Nach vielen Jahren mit gleichbleibenden Steuersätzen hat der Gemeinderat die Anpassung in seiner Sitzung am 26. März beschlossen. Vor allem die Erhöhung bei gefährlichen Hunden fällt deutlich aus. Heilbronn lag mit den Sätzen dort einerseits deutlich unter dem Landesdurchschnitt. Zudem soll eine Lenkungswirkung erreicht und die Haltung dieser Hunde eingedämmt werden.
Im Einzelnen geht es um folgende Steueränderungen je Kalenderjahr:
- Für Ersthunde erhöht sich der Steuersatz um 22 Euro auf 132 Euro.
- Für jeden weiteren Hund steigt der Steuersatz um 24 Euro auf 264 Euro.
- Für den ersten gefährlichen Hund
esteigt der Steuersatz um 300 Euro auf 600 Euro und für jeden weiteren gefährlichen Hund auf 1200 Euro.
Bei den Ersthunden waren die Hundesteuersätze letztmals im Jahr 2010 erhöht worden, bei weiteren Hunden letztmals im Jahr 1997. Der Steuersatz bei gefährlichen Hunden wurde erstmalig 2001 eingeführt und seitdem nicht erhöht. Der Durchschnittssteuersatz der Stadtkreise in Baden-Württemberg lag bei gefährlichen Hunden zuletzt bei 652 Euro (ohne Heilbronn) – und damit mehr als doppelt so hoch wie der bisherige Steuersatz in Heilbronn.
Die Zahl der Hundehaltungen in Heilbronn ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich angewachsen. Seit 2010 stieg die Zahl der Ersthunde von 2894 auf 3850 (plus 956). Bei weiteren Hunden gab es einen Anstieg von 74 auf 263 (plus 189). Kampfhunde ohne eine erfolgreich abgelegte Wesensprüfung beim Veterinäramt sind aktuell zwölf registriert. Für diese gilt die deutlich höhere Hundesteuer. Im Jahr 2025 wurde vom Veterinäramt das Verhalten von elf Kampfhunden überprüft. Bei drei Hunden muss die Prüfung wiederholt werden. Beim erfolgreichen Bestehen der Prüfung wird der Hund steuerrechtlich nicht mehr als gefährlicher Hund geführt.
Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen in den Haushalt der Stadt. Sie dienen auch dazu, die mit der Hundehaltung verbundenen öffentlichen Aufwendungen anteilig über allgemeine Einnahmen zu decken. Dazu zählen unter anderem das Reinigen öffentlicher Flächen, die Unterhaltung von Abfallbehältern sowie Verwaltungs- und Kontrollaufgaben. Die Stadt rechnet durch die Erhöhung mit Mehreinnahmen von rund 94.000 Euro im Jahr.
Steuerbefreiung für Assistenzhunde
In der neuen Satzung ist zudem ein zusätzlicher Tatbestand zur Befreiung von der Hundesteuer für Assistenzhunde nach der Assistenzhundeverordnung aufgenommen worden. Nach bestandener Prüfung zum Assistenzhund wird ein befristeter Ausweis „Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft“ ausgestellt. Für die Dauer der Gültigkeit wird diese Hundehaltung auf Antrag in der aktiven Zeit des Assistenzhundes von der Hundesteuer befreit.
Heilbronn wurde 2025 als assistenzhundefreundliche Kommune ausgezeichnet. Für die städtische Inklusionsbeauftragte Irina Richter ist die Satzungsänderung ein konsequenter Schritt, da eine solche Steuerbefreiung bisher nur über die Vorlage eines Schwerbehindertenausweises mit bestimmten Merkzeichen möglich war. Nicht alle, die einen Assistenzhund brauchen, haben indes einen solchen Ausweis, führt sie an. Heilbronn schaffe mit diesem Vorgehen Klarheit und sei dabei wegweisend.

