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Forstwirtschaft

Unsere Wälder werden durch zahlreiche Umweltfaktoren beeinflusst, die zu einer andauernden Veränderung der Waldökosysteme und ihrer Funktionen führen. Die Vitalität und die Schutzfunktionen der Wälder werden durch klimatische Veränderungen, Schadstoffeinträge und biotische Schädigungen stark beeinträchtigt.

Um die Veränderungen der Umwelteinflüsse und des Waldzustandes aufzuzeigen, führen die Forstbehörden regelmäßig das „Forstliche Umweltmonitoring“ durch. Den Zustand der Wälder, die auftretenden Umwelteinflüsse und die Reaktion des Waldökosystems werden hierfür mit ausreichender Intensität und Kontinuität gemessen, um so langfristige Entwicklungstrends aufzuzeigen und gezielt Schutzmaßnahmen zu entwickeln.

Die etwa 1600 ha Wald im Stadtkreis von Heilbronn - davon rund 1200 Hektar im Besitz der Stadt Heilbronn - sind geprägt durch fruchtbare Böden und eine hohe Vielfalt wertvoller Laubbaumarten. Der Nadelbaumanteil beträgt etwa 17 %. Die Wälder in Heilbronn dienen sowohl dem Naturschutz, der stadtnahen Erholung als auch der forstlichen Nutzung.

Der „Stadtwald“ im engeren Sinne zieht sich östlich der Stadt auf dem Bergrücken oberhalb der Weinberge vom Wartberg im Norden über den Galgenberg und Gaffenberg bis zum Schweinsberg im Süden. Westlich des Neckars bilden die Waldflächen der heute zur Stadt gehörenden, ehemals selbstständigen Gemeinden mit ihren Insellagen noch den Charakter der ehemaligen ländlichen Gemeindewälder ab.

Während im östlichen Bereich mit den Naturschutzgebieten „Köpfertal“ und „Steinbruch Jägerhaus“ sowie dem FFH-Gebiet „Löwensteiner und Heilbronner Berge“ Schwerpunkte auf dem Naturschutz und der stadtnahen Erholung liegen, sind die Wälder im Westen der Stadt noch stärker durch die forstliche Nutzung geprägt. Diese hält sich allerdings im gesamten Stadtwald an die strengen Kriterien der Zertifizierungssysteme FSC® (FSC-C002231) und PEFC.

FSC und PEFC sind zwei unabhängige Zertifizierungssysteme, die eine vorbildliche bzw. umfassende nachhaltige Bewirtschaftung des Waldes nach regelmäßiger Überprüfung bescheinigen. Das heißt, dass hier die ökologische und wirtschaftliche Funktion des Heilbronner Stadtwaldes ebenso wie dessen Erholungs- und Beschäftigungsfunktion dauerhaft genutzt und erhalten werden.