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Luftreinhalteplan

Die Luftqualität in Heilbronn verbessert sich seit Jahren. Dies zeigen die Luftschadstoffmessungen der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg. So werden die früher kritischen Grenzwerte für Feinstaub (PM10) in Heilbronn seit 2013 kontinuierlich eingehalten, für Stickstoffdioxid seit 2020. 

Aufgrund der früheren Überschreitungen des Stickstoffdioxidgrenzwertes war das Regierungspräsidium Stuttgart als zuständige Behörde gefordert, den Luftreinhalteplan für Heilbronn fortzuschreiben. Ziel war hierbei, durch ein Maßnahmenpaket zu erreichen, dass die Luftschadstoffgrenzwerte so bald wie möglich eingehalten werden. Fahrverbote sollten vermieden werden. Dies wurde erreicht.

Bei der Fortschreibung des Luftreinhalteplans handelt es sich um die zweite Fortschreibung. Der Entwurf Luftreinhalteplan sieht neun Maßnahmen zur Luftreinhaltung vor:

  1. Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 auf 40 km/h auf dem Hauptstraßennetz im Innenstadtbereich. Diese Maßnahme ist bereits seit 1. Oktober 2019 (Teilstück der Weinsberger Straße) bzw. seit dem 1. Mai 2020 umgesetzt.
  2. Selektives Durchfahrtsverbot für Lkw ab 3,5 t. Dieses ist zum 1. Juli 2020 zwischen den Autobahnanschlussstellen Heilbronn (A 6) bis zur Anschlussstelle Heilbronn/Untergruppenbach (A 81) in Kraft getreten.
  3. Einsatz von Luftfilteranlagen (Filter Cubes) auf der Weinsberger Straße zur unmittelbaren Verbesserung der Luftqualität. Dies ist seit Juli 2020 erfolgreich umgesetzt.
  4. Stärkung des öffentlichen Nahverkehrs: Die Stadt Heilbronn beschleunigt seit dem 1. Mai 2020 den ÖPNV im Straßennetz, hat zum 1. Dezember 2020 eine tangentiale Linienverbindung eingerichtet und nimmt Tarifanpassungen vor. Bereits im Juni 2019 wurde eine neue Buslinie (670) eingerichtet. Diese führt von Massenbachhausen über Massenbach nach Kirchhausen, Biberach, die Böllinger Höfe und Frankenbach bis zum Klinikum Heilbronn.
  5. Parkraumbewirtschaftung: Die Stadt Heilbronn hat zum 1. Juli 2020 weitere Parkplätze für E-Fahrzeuge ausgewiesen und erweitert die Parkraumbewirtschaftung im Bereich der nördlichen Innenstadt.
  6. Stärkung des Radverkehrs: Die Stadt Heilbronn erweitert, beginnend ab dem 1. Juli 2020, kontinuierlich die Angebote im Bereich Radverkehr durch die Einrichtung weiterer Fahrradstraßen und zusätzlicher Fahrradstellplätze/-parkhäuser. Im Zuge dessen ist am Hauptbahnhof ein vollautomatisches Fahrradparkhaus, das Radhaus Heilbronn, mit über 100 Stellplätzen entstanden. 
  7. Digitalisierung des Verkehrs: Die Stadt Heilbronn führt im Zuge der Digitalisierung des Verkehrs eine intelligente Verkehrssteuerung ein. 
  8. Neubürgermarketing: Neubürger gehören zu der Personengruppe, die noch nicht über eine feste Alltagsmobilität verfügen, sondern sich aufgrund des Wohnortwechsels ein neues Mobilitätsverhalten (mit weniger Autoverkehr) angewöhnen können. Darauf versucht die Stadt mit Hilfe systematischer Information, Beratung, Motivation und Bildung systematisch hinzuwirken.
  9. Als neunte Maßnahme stand die Einführung eines streckenbezogenen Verkehrsverbots für alle Kfz mit Dieselmotor unterhalb der Abgasnorm Euro 6/VI ab dem 1. April 2021 im Raum. Da die Stickstofffdioxid-Messwerte aber seit 2020 unter dem Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter liegen - 2021 belief sich der Jahresmittelwert an der Messstelle der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg in der Weinsberger Straße auf 29 Mikrogramm pro Kubikmeter - steht das Fahrverbot derzeit nicht mehr zur Debatte.

Zudem stellen die Verkehrsbetriebe der Stadtwerke Heilbronn GmbH bis Ende 2021 ihre komplette Busflotte auf die Euro-Norm VI durch Neuanschaffungen und Nachrüstung um.

Zur Umsetzung dieser Maßnahmen erhält die Stadt Heilbronn Fördermittel aus verschiedenen Programmen des Bundes und des Landes. 

Der erste Luftreinhalteplan wurde im Jahr 2008 vom Regierungspräsidium Stuttgart erlassen. Als zentrale Maßnahme wurde - wie in anderen Städten Baden-Württembergs - zum 1. Januar 2009 eine Umweltzone eingeführt, in die Kraftfahrzeuge der Schadstoffgruppe 1 nicht einfahren durften. Seit dem 1. Januar 2012 dürfen die Kfz der Schadstoffgruppen 1 und 2 (Rote Plakette) nicht mehr in die Umweltzone einfahren. Bei der ersten Fortschreibung des Luftreinhalteplanes im Jahr 2011 wurde zudem festgelegt, dass auch Kfz der Schadstoffgruppe 3 (Gelbe Plakette) ab 1. Januar 2013 nicht mehr einfahren dürfen.