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Luftfiltersäulen - Häufig gestellte Fragen

Welche Aufgabe haben die Luftfiltersäulen?

Die Stickstoffdioxid-Immissionen gehen seit Jahren zurück. In der Weinsberger Straße wird der Jahresgrenzwert für Stickstoffdioxid von 40 mg/m³ Luft allerdings noch überschritten. Die Luftfiltersäulen sollen dazu beitragen, die Luftqualität zu verbessern und den Grenzwert einzuhalten. Dadurch soll auch verhindert werden, dass Fahrzeuge mit Dieselmotor der Euro-Norm V und niedriger künftig bestimmte Streckenabschnitte in Heilbronn nicht mehr befahren dürfen. 

Wer hat die Säulen aufgestellt?

Die Säulen wurden von der Stadt Heilbronn aufgrund der guten Erfahrungen der Stadt Stuttgart, des Regierungspräsidiums und des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg mit ähnlichen Luftfiltersäulen in Stuttgart aufgestellt. Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg fördert das Projekt mit insgesamt 1,4 Millionen Euro. Das entspricht 85 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Der Eigenanteil der Stadt Heilbronn beträgt rund 250.000 Euro.

Wir funktionieren die Säulen?

Die Säulen saugen bis zu 14.500 m³ Luft pro Stunde an, filtern diese und geben saubere Luft wieder ab. Bei diesem Vorgang werden durchschnittlich etwa 80 Prozent Stickstoffdioxid und Feinstaub herausgefiltert. 

Wie werden die vollen Luftfilter entsorgt?

Die Luftfilter müssen acht Mal im Jahr erneuert werden. Die vollen Filter können wie Restmüll entsorgt werden. Der im Filter gebundene Feinstaub ist nicht mehr gesundheitsschädlich.

Bleiben die Säulen dauerhaft stehen?

Die Luftfiltersäulen sind am 1. Juli 2020 in Betrieb gegangen und sollen zwei Jahre eingesetzt werden, also bis zum Sommer 2022. Bis dahin, so die Erwartung, werden andere Maßnahmen zur Luftreinhaltung ihre Wirkung entfalten. 

Welche Maßnahmen werden noch ergriffen, um die Luftqualität zu verbessern?

Der Luftreinhalteplan, den das Regierungspräsidium Stuttgart für Heilbronn erlässt, sieht im Entwurf acht weitere Maßnahmen zur Luftreinhaltung vor:

  1. Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 auf 40 km/h auf dem Hauptstraßennetz im Innenstadtbereich. Diese Maßnahme ist bereits seit 1. Oktober 2019 (Teilstück der Weinsberger Straße) bzw. seit dem 1. Mai 2020 umgesetzt.
  2. Selektives Durchfahrtsverbot für Lkw ab 3,5 t. Dieses ist zum 1. Juli 2020 zwischen den Autobahnanschlussstellen Heilbronn (A 6) bis zur Anschlussstelle Heilbronn/Untergruppenbach (A 81) in Kraft getreten.
  3. Stärkung des öffentlichen Nahverkehrs: Die Stadt Heilbronn beschleunigt seit dem 1. Mai 2020 den ÖPNV im Straßennetz. Außerdem wurden zwei neue Buslinien eingerichtet: zum 1. Dezember 2020 die Linie 2 von der Hochschule Heilbronn in Sontheim über Böckingen bis zum SLK-Klinikum am Gesundbrunnen und bereits im Juni 2019 die Buslinie 670 von Massenbachhausen über Massenbach nach Kirchhausen, Biberach, die Böllinger Höfe und Frankenbach bis zum Klinikum Heilbronn. Zudem sind Tarifanpassungen geplant.
  4. Parkraumbewirtschaftung: Die Stadt Heilbronn hat zum 1. Juli 2020 weitere Parkplätze für E-Fahrzeuge ausgewiesen und erweitert die Parkraumbewirtschaftung im Bereich der nördlichen Innenstadt.
  5. Stärkung des Radverkehrs: Die Stadt Heilbronn erweitert beginnend ab dem 1. Juli 2020 kontinuierlich die Angebote im Bereich Radverkehr durch die Einrichtung weiterer Fahrradstraßen und zusätzlicher Fahrradstellplätze/-parkhäuser.
  6. Digitalisierung des Verkehrs: Die Stadt Heilbronn führt bis Ende 2020 im Zuge der Digitalisierung des Verkehrs eine intelligente Verkehrssteuerung ein. 
  7. Neubürgermarketing: Neubürger gehören zu der Personengruppe, die noch nicht über eine feste Alltagsmobilität verfügen, sondern sich aufgrund des Wohnortwechsels ein neues Mobilitätsverhalten (mit weniger Autoverkehr) angewöhnen können. Darauf versucht die Stadt mit Hilfe systematischer Information, Beratung, Motivation und Bildung systematisch hinzuwirken.

Sollten alle diese Maßnahmen nicht greifen, droht - als achte Maßnahme - die Einführung eines streckenbezogenen Verkehrsverbots für alle Kfz mit Dieselmotor unterhalb der Abgasnorm Euro 6/VI, und zwar auf Abschnitten der Neckarsulmer Straße, Burenstraße, Orthstraße, Schaeuffelenstraße, Paulinenstraße, Mannheimer Straße, Weinsberger Straße, Paul-Göbel-Straße, Oststraße, Allee, Karlstraße, Wollhausstraße, Am Wollhaus, Südstraße, Urbanstraße, Happelstraße, Wilhelmstraße, Südstraße, Bahnhofstraße und Karlsruher Straße. Dies konnte durch Unterschreitung des Grenzwerts zum 1. Februar 2021 abgewendet werden.

Zudem stellen die Verkehrsbetriebe der Stadtwerke Heilbronn GmbH bis Ende 2021 ihre komplette Busflotte auf die Euro-Norm VI durch Neuanschaffungen und Nachrüstung um.