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Bürgerservice A-Z

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Erlaubnis für Jahr- und Spezialmärkte, Ausstellungen, Messen

Erlaubnis für Jahr- und Spezialmärkte sowie Ausstellungen und Messen nach der Gewerbeordnung

Für eine Erlaubnis „Jahr- und Spezialmärkte sowie Ausstellungen und Messen“ nach der Gewerbeordnung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Antrag auf Marktfestsetzung gemäß § 69 Gewerbeordnung (GewO)
  • Verzeichnis über die Art der anzubietenden Waren / Dienstleistungen
  • Verzeichnis über die voraussichtliche Zahl und Zusammensetzung der Aussteller oder Anbieter
  • Teilnahmebedingungen
  • Ausstellungsplan
  • Lageplan
  • Gewerbeanmeldung des Veranstalters
  • Führungszeugnis
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister