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Wissenswertes von A wie Arbeitszeit bis Z wie Zusatzversorgung

Tarifbeschäftigte haben eine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 39 Stunden, bei Beamten und Beamtinnen beträgt die wöchentliche Arbeitszeit 41 Stunden. Es gibt diverse Arbeitszeitmodelle, die den Beschäftigten Freiheiten eröffnen. Dienstlich erforderliche Mehrarbeitsstunden werden durch Freizeitausgleich kompensiert.

Wer als Arbeitnehmer/in bei der Stadt arbeitet, wird nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) bezahlt. Die Bezahlung bei Beamten und Beamtinnen ist im Landesbesoldungsgesetz Baden-Württemberg geregelt. Neben dem monatlichen Entgelt/Gehalt erhalten die Tarifbeschäftigten eine jährliche Sonderzahlung und gegebenenfalls auch ein jährliches leistungsorientiertes Entgelt. Bei verschiedenen Berufen werden Zuschläge gezahlt.

Planen Sie Ihre Zukunft mit uns – Sie können sich auf uns verlassen! Das ist eine Zusage, zu der wir stehen. An über 3000 Arbeitsplätzen können Sie Ihre Talente einsetzen. Wenn Sie sich verändern wollen, so können Sie dies tun, ohne umzuziehen. In der Regel gestalten wir unsere Arbeitsverträge unbefristet.

Alle Tarifbeschäftigten sowie Beamtinnen und Beamte haben, unabhängig vom Alter, in der 5-Tage-Woche 30 Tage bzw. sechs Wochen Urlaub im Jahr. Für Beschäftigte ohne 5-Tage-Woche verkürzt sich der Urlaubsanspruch entsprechend. Auch Auszubildende haben 30 Tage Urlaub.

Tarifbeschäftige der Stadt Heilbronn zahlen, wie die meisten anderen Arbeitnehmer/innen auch, in die Rentenkasse ein. Sie erhalten aber darüber hinaus über die Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbands Baden-Württemberg eine zusätzliche Altersversorgungsgrundlage. Der Arbeitgeber übernimmt dabei rund 90 % der anfallenden Kosten. Die durch die Zusatzversorgung entstehenden Rentenansprüche sind nicht unerheblich; nähere Informationen erhalten Sie unter www.kvbw.de.