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Schmuckbild: Rathaus Heilbronn, historische Kunstuhr.

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Parkgebühren werden angepasst

Erste Erhöhung bei Bewohnerparkausweisen seit über 20 Jahren

Die Stadt Heilbronn stellt ihre Parkraumpolitik neu auf und passt zum 1. Januar 2027 die Gebühren für Bewohnerparkausweise und das Parken im öffentlichen Straßenraum an. Ziel ist es, den knapper werdenden Parkraum effizienter zu nutzen und die Innenstadt von Parksuchverkehr zu entlasten. Das hat der Heilbronner Gemeinderat in seiner Sitzung am 30. April beschlossen.

Die Gebühr für Bewohnerparkausweise steigt von bislang 30,70 Euro auf künftig 120 Euro pro Jahr. Seit der Einführung im Jahr 2003 war keine Anpassung erfolgt. Insofern trägt die jetzige Erhöhung dem allgemeinen Preisanstieg in den vergangenen zwei Jahrzehnten sowie dem deutlich gestiegenen Parkdruck Rechnung. Im Zuge der Neuregelung werden die Gebühren zudem vereinheitlicht. Künftig gilt in allen Bewohnerparkzonen derselbe Jahresbetrag.

Weniger Zonen, mehr Spielraum für Anwohner

Auch der Zuschnitt der Bewohnerparkzonen wird grundlegend verändert. Die Zahl der Zonen wird deutlich reduziert, gleichzeitig werden die Zonen vergrößert. Dadurch verbessert sich die Situation für Anwohnerinnen und Anwohner, da sie flexibler innerhalb ihrer Zone parken können.

Neue Regeln für Gewerbetreibende

Für Gewerbetreibende und freiberuflich Tätige gelten künftig strengere Regeln. Nach der geltenden Rechtslage haben grundsätzlich nur Personen Anspruch auf einen Bewohnerparkausweis, die in dem jeweiligen Gebiet gemeldet sind und dort wohnen. Ausnahmegenehmigungen für Unternehmen bleiben aber möglich, bestehende Genehmigungen werden im Rahmen des Bestandsschutzes weiterhin anerkannt. Zuständig für neue Anträge ist künftig die Straßenverkehrsbehörde im Amt für Straßenwesen.

Einnahmen und erwartete Entwicklung

Durch die höheren Gebühren rechnet die Stadt mit zusätzlichen Einnahmen von rund 435.000 Euro jährlich. Trotz der deutlichen Erhöhung bleibt Heilbronn im regionalen Vergleich im Mittelfeld. Die Gebühren liegen weiterhin unter denen größerer Städte wie Mannheim oder Karlsruhe. Das Land Baden-Württemberg empfiehlt sogar deutlich höhere Sätze. Bis 2021 war die Gebühr bundeseinheitlich geregelt, seitdem können die Kommunen sie selbst festlegen.

Die Bewohnerparkausweise können bei den Bürgerämtern und online beantragt werden. Ab dem neuen Jahr kann zwischen einem sechs Monate gültigen Ausweis für 60 Euro und einem ein Jahr gültigen Ausweis für 120 Euro gewählt werden. Neue Parkausweise können frühestens einen Monat vor Ablauf des alten Parkausweises beantragt werden. Ausführliche Informationen stehen unter www.heilbronn.de/bewohnerparken zur Verfügung.

Anpassung auch im öffentlichen Straßenraum

Zeitgleich passt die Stadt Heilbronn zum 1. Januar 2027 die Gebühren für das Parken im öffentlichen Straßenraum an. Die letzte Erhöhung liegt hier bereits eineinhalb Jahrzehnte zurück.

Das Parken in der Gebührenzone I (Altstadt) kostet künftig je angefangene 20 Minuten ein Euro statt bisher 50 Cent. Die Höchstparkzeit wird auf eine Stunde begrenzt. In Zone II (Gebiet um die Altstadt vom Kanalhafen bis zur Oststraße und von der Mannheimer/Weinsberger Straße bis zur Karlsruher Straße/Südstraße) werden künftig je angefangene 30 Minuten ein Euro fällig (bisher 50 Cent), die Höchstparkzeit beträgt zwei Stunden. In Gebührenzone III (Ring um die Zone II mit dem Neckar als westliche Begrenzung) beträgt die Gebühr je angefangene 30 Minuten 50 Cent (bisher 20 Cent), die Höchstparkzeit liegt bei vier Stunden. Im restlichen Stadtgebiet wird zudem die neue Zone IV eingeführt, die bei Bedarf eine Gebührenregelung ermöglicht. Bislang werden hier keine Parkgebühren erhoben.

Weniger Parksuchverkehr als Ziel

Mit der Anpassung verfolgt die Stadt auch verkehrspolitische Ziele. So soll der Verkehr in die umliegenden Parkhäuser gelenkt werden, um den Parksuchverkehr zu reduzieren, der zu Belastung durch Lärm und Abgase führt. Die Begrenzung der Höchstparkdauer hat zusätzlich den Zweck, begehrte Parkflächen, etwas vor Geschäften, schneller wieder verfügbar zu machen.

Parkzeiten und Service

Die Parkgebühren werden in der Altstadt täglich sowie in den übrigen Zonen an Werktagen jeweils zwischen 8 und 18 Uhr erhoben. Die Bezahlung ist weiterhin an den Parkscheinautomaten mit Münzgeld sowie teilweise bargeldlos per Karte oder über verschiedenen Park-Apps möglich.

Einen Überblick über die Neueinteilung der Parkgebührenzonen und die angepassten Gebühren findet sich unter www.heilbronn.de/parken