Bärlauchsaison lockt zum Sammeln, im Köpfertal ist es aber verboten

In der Regel ist das Sammeln für den persönlichen Bedarf erlaubt. Die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Heilbronn weist jedoch darauf hin, dass das Sammeln von Pflanzen im Naturschutzgebiet Köpfertal verboten ist – das gilt auch für Bärlauch, der hier im Frühjahr als grünen Teppich den Waldboden bedeckt. Hintergrund ist der Schutz der sensiblen Pflanzen- und Tierwelt. Wer abseits der Wege unterwegs ist, kann seltene Arten stören und die Vegetation schädigen. Verstöße gegen dieses Verbot können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Sammeln kleiner Mengen außerhalb von Schutzgebieten erlaubt
Außerhalb von Naturschutzgebieten dürfen für den persönlichen Bedarf kleine Mengen Bärlauch gesammelt werden. Möglich ist dies im Heilbronner Stadtwald beispielsweise oberhalb des Schießstandes der Kreisjägervereinigung in Richtung Waldheide beziehungsweise Donnbronner Straße.
Gewerbliches Sammeln nur mit Genehmigung
Wer Bärlauch gewerbsmäßig sammeln möchte, benötigt dafür eine Genehmigung der Naturschutzbehörde sowie die Zustimmung des jeweiligen Waldeigentümers.
Verwechslungsgefahr mit giftigen Pflanzen
Bärlauch wächst bevorzugt an feuchten und schattigen Standorten in Laubwäldern. Beim Sammeln ist Vorsicht geboten: Seine Blätter können leicht mit denen des giftigen Maiglöckchens oder der Herbstzeitlosen verwechselt werden. Ein sicheres Unterscheidungsmerkmal ist der charakteristische Knoblauchgeruch des Bärlauchs.
