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Schmuckbild: Rathaus Heilbronn, historische Kunstuhr.

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Anpassung beim Kraftwerksprojekt

Gemeinderat stimmt Vertragsänderung zu

Der Gemeinderat Heilbronn hat einer Änderung des Durchführungsvertrags für das geplante Gas- und Dampfturbinenkraftwerk in der Lichtenbergerstraße zugestimmt. Damit wird das Projekt an neue technische Rahmenbedingungen angepasst.

Die EnBW errichtet in der Lichtenbergerstraße ein Gas- und Dampfturbinenkraftwerk. Es soll künftig Strom und Wärme erzeugen und so zur sicheren Energieversorgung beitragen. Um das Bauprojekt rechtlich abzusichern, wurde bereits 2023 der Vorhabenbezogene Bebauungsplan 
21-14 Heilbronn „Lichtenbergerstraße Nordwest“ aufgestellt und ein Durchführungsvertrag zwischen Stadt und EnBW geschlossen.

Das Regierungspräsidium Stuttgart hat im Sommer 2024 die erste Genehmigung für den Bau erteilt. Seitdem laufen die Arbeiten. Nun geht es um eine zweite Genehmigung, die den Betrieb der Anlagen regelt und einige technische Anpassungen vorsieht.

Die wichtigste Neuerung betrifft das Notstromaggregat, das bei Netzausfall und gleichzeitigem Stillstand des Kraftwerks zum Einsatz käme, um die leittechnischen Systeme des Kraftwerks aufrechtzuerhalten und bei einer Wiederherstellung des Netzes das Wiederanfahren der Anlage zu ermöglichen. Die Leistung des mit Diesel/Heizöl betriebenen Aggregats muss aus technischen Gründen von bisher 3,84 Megawatt (MW) auf bis zu 8,5 MW erhöht werden. Gleichzeitig wird die erlaubte jährliche Betriebszeit für Testbetriebszwecke deutlich reduziert – von 300 auf 100 Stunden. Dadurch wird sichergestellt, dass trotz der höheren Leistung keine zusätzlichen Abgase entstehen. Auch die endgültige Höhe des Schornsteins des Notstromaggregats wurde jetzt festgesetzt. Mit 37,7 Metern verbleibt diese aber innerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten Spanne von 25 bis 47,8 Metern.

Damit diese Änderungen verbindlich gelten, wurde der bestehende Vertrag zwischen Stadt und EnBW angepasst. Somit kann das Projekt weiterhin im Einklang mit den planungsrechtlichen und umweltrechtlichen Vorgaben umgesetzt werden.