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Schmuckbild: Rathaus Heilbronn, historische Kunstuhr.

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Verteilung neuer Abfallbehälter beginnt

Nachbestellungen dringend erledigen

Das Abfuhr- und Gebührensystem der Abfallwirtschaft im Heilbronner Stadtgebiet wird ab 1. Januar 2026 optimiert und neu strukturiert. Künftig wird die Gebühr grundstückbezogen berechnet und jede einzelne Leerung wird elektronisch erfasst. Diese Umstellung erfordert neue Restmüll- und Biotonnen, die ab 6. Oktober im Stadtgebiet an alle Haushalte, Wohnanlagen und Gewerbebetriebe verteilt werden.

Konkret bedeutet das neue Abfall- und Gebührensystem, dass ab Januar nur noch Restmüllbehälter und Biotonnen geleert werden, die mit einem elektronischen Chip ausgestattet sind. Dieser bringt zwei Vorteile: Die Tonnen sind eindeutig einem Grundstück bzw. einem Nutzer zugeordnet und erfassen jede Leerung genau. Eine Standardanzahl an Leerungen ist im neuen Gebührentarif inbegriffen, was darüber hinausgeht, wird berechnet.

„Mit der Umstellung auf das neue Abfall- und Gebührensystem verfolgen wir vor allem ein Ziel: Wir setzen mehr Anreize zur Abfalltrennung in Restmüll, Biomüll und Wertstoffe. Durch die konsequente Trennung hat es jeder selbst in der Hand, seine Restmüllmenge zu reduzieren und damit auch Gebühren zu sparen“, erklärt Bürgermeister Andreas Ringle. „Somit setzen wir vom kommenden Jahr an eine verursachergerechte Gebührenermittlung um.“

70.000 Restmüll- und Biotonnen werden in den nächsten Wochen verteilt

Damit zum Start im Januar die neuen Abfallbehälter flächendeckend zum Einsatz kommen können, beginnt die Verteilung durch das beauftragte Unternehmen PreZero bereits jetzt. Insgesamt werden in den nächsten Wochen rund 70.000 Behälter in der Stadt ausgeliefert. Zunächst beginnt die Verteilung aller Abfallbehälter, die fristgerecht bis zum 15. September bestellt worden sind. 
Die Verteilung der neuen Restmüllbehälter und Biotonnen (Kleinbehälter bis 240 Liter) beginnt in den Stadtteilen, zunächst in Biberach, Kirchhausen und Frankenbach.

Die neuen Abfallbehälter werden an den Grundstücken abgestellt. Auf dem Behälterdeckel befindet sich ein Lieferetikett, auf dem ersichtlich ist, welchem Standort und Nutzer der Behälter zugeordnet ist. Bei Unklarheiten ist eine Nachfrage beim Besteller des Behälters (Hausverwaltung oder Vermieter) erforderlich. „Falsche Zuordnungen von Behältern führen zu fehlerhaften Gebührenabrechnungen“, erklärt Markus Hohmann, technischer Betriebsleiter der städtischen Entsorgungsbetriebe.
Die auf dem Lieferetikett aufgedruckte Behälternummer ist wichtig für die Wiedererkennung des Behälters. Die Behälternummer ist zur Kontrolle auch auf dem seitlich am Behälter angebrachten Behälteretikett aufgedruckt.
Die neuen Abfallbehälter dürfen erst ab Januar 2026 zur Abfuhr bereitgestellt werden. Solange müssen die alten Restmüllbehälter und Biotonnen noch benutzt werden.

Versäumte Bestellungen so schnell wie möglich nachholen

Wer die Bestellfrist versäumt hat, kann noch nachbestellen. Die Entsorgungsbetriebe weisen aber darauf hin, dass dies so schnell wie möglich erfolgen sollte. Hohmann: „Nur wenn schnellstmöglich bestellt wird, können die neuen Behälter noch vor dem Jahreswechsel ausgeliefert werden. Alte Restmüllbehälter und Biotonnen ohne elektronischen Chip werden im neuen Jahr nicht mehr geleert.

Gesonderte Verteilung von Restmüllgroßbehältern 

Die Verteilung der neu bestellten Restmüllgroßbehälter (660 und 1.100 Liter) für Wohnanlagen bzw. Gewerbebetriebe wird gesondert durchgeführt und startet in der Kalenderwoche 46, ab 10. November. 
Zeitgleich beginnt auch die Nachverteilung der Abfallkleinbehälter, die verspätet bestellt wurden.

Alle Informationen zur Verteilung der neuen Abfallbehälter sind auf der Homepage der Entsorgungsbetriebe unter abfallwirtschaft.heilbronn.de aufgeführt.

Die neuen Abfallbehälter sind Eigentum der Stadt Heilbronn. Eine dauerhafte Kennzeichnung der Behälter (z.B. mit Farbe) ist nicht zulässig. Sofern erforderlich, kann eine entfernbare Markierung (z.B. Aufkleber) verwendet werden.

Hintergrund zu den neuen Abfallbehältern:

  • Alle neuen Restmüllbehälter und Biotonnen sind aus Recyclingkunststoff hergestellt: 
    Laut Hersteller (SULO) überwiegend aus gebrauchten Abfallbehältern; teilweise aus Flaschendeckeln und ähnlichen gebrauchten Kunststoffen. Kunststoffart HD-PE.
    Restmüllbehälter (Korpus) = 97 % Recyclingkunststoff
    Biotonnen (Korpus) = 70 % Recyclingkunststoff
     
  • Alle Deckel der neuen Abfallbehälter sind am vorderen Rand mit taktiler Braille-Beschriftung (Blindenschrift) zur Erkennung der Abfallart (Restmüll, Bioabfall) versehen.

Was ändert sich durch das neue Abfall- und Gebührensystem?

  • Ab 2026 erhalten alle Grundstücke neue Restmüllkleinbehälter 
    und Biotonnen mit einem elektronischen Chip. Gebührenmarken sind nicht mehr erforderlich.
  • Eine weitere Neuerung ist die Einführung eines grundstücksbezogenen Gebührentarifs. Bestellung, Tausch und Zuordnung der Behälter sowie die Abrechnung der Leerungen erfolgen damit, auch für Mieter, nur noch durch Grundstückseigentümer und Hausverwaltungen sowie durch Betriebsinhaber.
  • Die Gebühr für die Leerung der Restmüllkleinbehälter umfasst standardmäßig zwölf Leerungen pro Jahr. Grundstücke mit einer Person können einen Antrag auf acht Regelleerungen stellen. Jede weitere Leerung ist kostenpflichtig. Somit sparen alle, die wenig Restmüll produzieren und mit zwölf Leerungen pro Jahr auskommen.
  • Mit Einführung des elektronischen Erfassungssystems werden die angebotenen Größen für Restmüllkleinbehälter und Biotonnen reduziert auf 60, 120 und 240 Liter.


Vorläufiger Verteilplan für neue Restmüllbehälter und Biotonnen


Verteilgebiet und Kalenderwoche

  • Biberach
    41 (6.-10. Oktober)
  • Kirchhausen 
    41 (6.-10. Oktober)
  • Frankenbach
    41 (6.-10. Oktober)
  • Klingenberg
    42 (13.-17. Oktober)
  • Horkheim
    42 (13.-17. Oktober)
  • Sontheim
    42 (13.-17. Oktober)
  • Neckargartach
    42 (13.-17. Oktober)
  • Böckingen
    43 (20.-24. Oktober)
  • 74074 Heilbronn
    44 (27.-31. Oktober)
    74076 Heilbronn
    45 (3.-7. November)
  • 74072 Heilbronn
    51 (15.-19. Dezember)
  • Restmüllgroßbehälter alle Gebiete 
    ab 46 (ab 10. November)
  • Nachverteilung alle Gebiete
    ab 46 (ab 10. November)