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Auswahl des Pflegeheims

Es gibt Einrichtungen, die spezielle Konzepte für Menschen mit besonderen Anforderungen in der Pflege und Betreuung anbieten, z. B. Demenzkranke, Wachkoma-Patienten, jüngere Menschen, spezielle Erkrankungen.

Die Wahl des Pflegeheims erfolgt also unter ganz individuellen Gesichtspunkten:

  • Krankheitsbild
  • schnelle Verfügbarkeit des Zimmers
  • angebotene Leistungen
  • Lage des Heims
  • Größe und Ausstattung der Zimmer
  • Atmosphäre des Heimes
  • Kosten und Zusatzkosten
  • Betreuungsangebote

Wenn die Situation es erlaubt und Sie nicht aufgrund eines Notfalls (akut entstandene Pflegesituation, Suche nach Kurzzeitpflegeplatz) einen Platz in einem Pflegeheim suchen, sollten Sie sich mehrere Pflegeheime, die für Sie in Frage kommen, anschauen.

Jeder Bewohner, oder im Bedarfsfall sein Bevollmächtigter, schließt mit der Einrichtung einen Heimvertrag ab, indem alle Vereinbarungen aufgeführt sind. Im Heimvertrag müssen die einzelnen Leistungen wie Pflege, Betreuung, Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten, aber auch freiwillig gewählte Zusatzleistungen einzeln aufgeführt sein.

Der Vertrag sollte verständlich geschrieben sein und gründlich durchgelesen werden.  Bei Unklarheiten sollte in jedem Fall nachgefragt werden.

Die Überwachung der Pflegeheime obliegt der Heimaufsicht. Deren Mitarbeiter kontrollieren die Einhaltung der Heimordnung, die baulichen und hygienischen Anforderungen, aber auch die Beschwerdemöglichkeit oder die Beteiligung an der Heimorganisation wie die Mitarbeit als Heimfürsprecher oder im Heimbeirat.