Kontrastansicht zur Hauptnavigation zum Hauptinhalt
1
Schmuckbild: Rathaus Heilbronn, historische Kunstuhr.

Aktuelle Meldungen

Hier gelangen Sie zur Übersicht aller News

Planungen für Freiflächen-Photovoltaik in Biberach konkretisieren sich

Bauleitplanverfahren für kommunale Energiezukunft wird vorbereitet

Klimafreundlicher Strom direkt vor Ort produziert – das könnte auf dem Heilbronner Stadtgebiet mit Freiflächen-Photovoltaik (FFPV) entlang der Autobahn A6 realisiert werden. Der Heilbronner Gemeinderat beauftragte die Verwaltung am heutigen Montag, 28. Juli, ein entsprechendes Bauleitplanverfahren für das Gebiet Hammelsberg in Biberach vorzubereiten, wo der Energieparkentwickler UKA eine Freiflächen-Photovoltaikanlage errichten will.

Photovoltaik ist neben der Windstromerzeugung die wichtigste Maßnahme zur Dekarbonisierung der Stromversorgung. In Bezug auf die Ziele aus dem Klimaschutz-Masterplan der Stadt Heilbronn bietet der Solarpark Hammelsberg die Chance für einen großen Schritt bei der regenerativen Energieerzeugung vor Ort. Mit geplanten 35 bis 40 Megawatt Leistung könnten jährlich mehr als 12.000 Haushalte mit Strom versorgt und rund 10.000 Tonnen CO₂ vermieden werden. Zudem liegt das gesamte Gebiet innerhalb eines 500 Meter breiten Streifens entlang der Autobahn A6. Solche Flächen gelten nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) als besonders förderfähig. In diesem Streifen können Photovoltaik-Anlagen (PV) besonders gefördert werden, da das EEG die Nutzung solcher verkehrsnaher Flächen ausdrücklich begünstigt. „Insgesamt verspricht das Vorhaben ein wirtschaftlich tragfähiges Konzept zur lokalen Stromerzeugung mit hoher Realisierungswahrscheinlichkeit zu sein“, stellt Baubürgermeister Andreas Ringle fest. „Eine große Chance für Heilbronn, da es einen PV-Park dieser Größe aufgrund landschaftsschutzrechtlicher Einschränkungen nur einmal geben wird.“

Entwickler für Heilbronner Solarpark steht in den Startlöchern

Die Stadt Heilbronn treibt den Ausbau erneuerbarer Energien seit einigen Jahren weiter voran und begleitet deshalb aktiv die Planung für den Solarpark im Stadtteil Biberach. Gemeinsam mit dem regionalen Energieparkentwickler UKA hat die Verwaltung die Voraussetzungen für eine rechtssichere und nachhaltige Umsetzung im Bereich Hammelsberg – einem Gebiet mit günstigen Rahmenbedingungen entlang der Autobahn A6 – geprüft.

Die Fläche ist in ihrer Größe und Eignung für FFPV in Heilbronn einmalig. Rund die Hälfte der Fläche liegt im sogenannten „baurechtlich privilegierten Bereich“ – das bedeutet, dort kann eine Freiflächen-Photovoltaik unter erleichterten Bedingungen errichtet werden. Zudem liegt die Fläche außerhalb von Schutzgebieten, hat keinen direkten Bezug zur Naherholung, ist weit von Wohnbebauung entfernt und bietet durch eine nahe gelegene Stromtrasse gute technische Voraussetzungen.

Im Gegensatz zu vergleichbaren PV-Projekten in Deutschland gehört die Fläche nicht nur einem Besitzer, sondern befindet sich im Eigentum von mehr als 50 Heilbronner Bürgerinnen und Bürgern. Diese stellen über Pachtverträge mit UKA ihre Flurstücke zur Verfügung. Landwirte, die bisher gepachtete Ackerflächen bewirtschaften, sollen außerdem einen finanziellen Ausgleich erhalten. Weiterhin ist die Möglichkeit einer genossenschaftlichen Beteiligung der gesamten Bürgerschaft angedacht. Diese soll über eine Kooperation mit der EnerGeno Heilbronn-Franken angeboten werden.

Anfang 2025 beantragte das Unternehmen UKA ein Bebauungsplanverfahren. Dieses ist erforderlich, um die planungsrechtliche Grundlage für den Bau zu schaffen. In Absprache mit der Stadtverwaltung wurde die Projektfläche im Vergleich zu ersten Ideen reduziert und beträgt aktuell 34 Hektar.  Maßnahmen zur ökologischen Aufwertung wurden bereits zugesichert.

Das Projekt wurde bereits im April 2024 dem Bezirksbeirat Biberach vorgestellt, im Mai 2025 wurde es ausführlich im Werkstattgespräch des Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsbeirates diskutiert und im Juli erneut im Bezirksbeirat präsentiert. Das Bebauungsplanverfahren – mit Beteiligung der Öffentlichkeit und Fachbehörden – soll innerhalb von etwa 18 Monaten abgeschlossen werden.