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Lärm

Der Schutz vor Lärm ist eines der zentralen Umweltthemen in der heutigen Zeit, denn Lärm kann Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen haben. So kann Lärm beispielsweise in Abhängigkeit von der Lautstärke, der Dauer der Lärmeinwirkung und der Erholungszeit zwischen den Lärmphasen Gereiztheit und Konzentrationsstörungen hervorrufen, das Herz-Kreislaufsystem beeinträchtigen oder bei entsprechender Lautstärke das Gehör dauerhaft schädigen.

Lärm wird differenziert nach Straßenverkehrslärm, Schienenverkehrslärm, Eisenbahnlärm, Fluglärm, Gewerbe- und Industrielärm, Baustellenlärm sowie Nachbarschaftslärm, hervorgerufen durch Freizeittätigkeiten oder Sportveranstaltungen.

Lärm wird nach seinen Verursachern klassifiziert und sehr unterschiedlich bewertet und behandelt. Folge davon ist eine breitgefächerte Gesetzgebung beispielsweise mit unterschiedlichen Grenzwerten für den Tageszeitraum (6 bis 22 Uhr) und für den Nachtzeitraum (22 bis 6 Uhr) und hinsichtlich der planungsrechtlich definierten Baugebietskategorien.

Zum Schutz des Menschen vor einer zunehmenden Verlärmung hat die Europäische Union im Jahr 2002 die Umgebungslärmrichtlinie verabschiedet. In Deutschland ist die Richtlinie durch das Bundesimmissionsschutzgesetz in deutsches Recht umgesetzt worden.

Für die Stadt Heilbronn als Ballungsraum mit mehr als 100.000 Einwohnern bedeutete dies, für eine Lärmaktionsplanung Sorge tragen zu müssen, um den Lärm in Heilbronn zu mindern und den Menschen ein besseres Wohnumfeld zu schaffen. Auf dieser Grundlage hat das Planungs- und Baurechtsamt der Stadt Heilbronn seit 2007 die Lärmminderungsplanung vorangetrieben. Im Jahr 2009 wurde der erste Lärmaktionsplan vom Gemeinderat der Stadt verabschiedet. Seit dem wird dieser alle fünf Jahre fortgeschrieben, die letzte Fortschreibung fand 2019 statt.

Die Lärmaktionspläne werden in Baden-Württemberg der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz (LUBW) übermittelt, die die Informationen an das Umweltbundesamt für die Berichterstattung an die EU weiterleitet.