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Rathaus & Politik

Neue Katzenschutzverordnung tritt am 2. Oktober in Kraft

Ab dem 2. Oktober müssen alle im Heilbronner Stadtgebiet freilaufenden Katzen kastriert, gekennzeichnet und registriert sein. So sieht es die Katzenschutzverordnung der Stadt Heilbronn vor, die dann - sechs Monate nach Bekanntmachung - in Kraft tritt. Ziel ist es, die Population freilebender Katzen zu kontrollieren und das Wohl der Tiere zu verbessern. Die Stadt folgt damit dem Beispiel anderer Städte.

Freilaufende Katze
In Heilbronn müssen freilaufende Katzen ab dem 2. Oktober 2025 kastriert sein. Foto: Canva

Entsprechend der neuen Verordnung müssen alle Katzenhalterinnen und Katzenhalter ihre freilaufenden Tiere kastrieren lassen. Die Katzen müssen außerdem per Mikrochip oder Ohrtätowierung eindeutig gekennzeichnet und bei Haustierregistern wie Tasso oder Findefix eingetragen werden. Wer seine Katze nicht kastrieren lässt, riskiert, dass sie eingefangen und nach 48 Stunden auf Halterkosten kastriert, gekennzeichnet und registriert wird.

Unterstützung für sozialleistungsberechtigte Haushalte

Um einkommensschwache Haushalte zu entlasten, gewährt die Stadt Heilbronn einen Kastrationszuschuss. Für Kater beträgt dieser 50 Euro, für weibliche Katzen wegen des höheren Aufwands 100 Euro. Katzenhalterinnen und Katzenhalter, die Sozialleistungen beziehen, können die finanzielle Unterstützung für die Kastration ihrer Tiere unter www.heilbronn.de/katzenschutzverordnung beantragen.

Warum Heilbronn aktiv wird

Amtstierärztliche Auswertungen zwischen 2021 und 2023 zeigen, dass rund 30 Prozent aller in Heilbronn aufgefundenen Katzen in einem schlechten Allgemeinzustand waren. Jede fünfte Katze litt sogar an erheblichen Schmerzen, Krankheiten oder schweren Verletzungen. Ursachen waren meist Revierkämpfe, Infektionen und Unterernährung infolge unkontrollierter Vermehrung.

Die Umsetzung der Katzenschutzverordnung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem Tierschutzverein Heilbronn und Umgebung e.V..