Stadt erhöht nach Jahren die Hundesteuer

Im Einzelnen geht es um folgende Steueränderungen je Kalenderjahr:
- Für Ersthunde erhöht sich der Steuersatz um 22 Euro auf 132 Euro.
- Für jeden weiteren Hund steigt der Steuersatz um 24 Euro auf 264 Euro.
- Für den ersten gefährlichen Hunde steigt der Steuersatz um 300 Euro auf 600 Euro und für jeden weiteren gefährlichen Hund auf 1200 Euro.
Bei den Ersthunden waren die Hundesteuersätze letztmals im Jahr 2010 erhöht worden, bei weiteren Hunden letztmals im Jahr 1997. Der Steuersatz bei gefährlichen Hunden wurde erstmalig 2001 eingeführt und seitdem nicht erhöht. Der Durchschnittssteuersatz der Stadtkreise in Baden-Württemberg lag bei gefährlichen Hunden zuletzt bei 652 Euro (ohne Heilbronn) – und damit mehr als doppelt so hoch wie der bisherige Steuersatz in Heilbronn.
Zahl der Hunde in der Stadt deutlich gestiegen
Die Zahl der Hundehaltungen in Heilbronn ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich angewachsen. Seit 2010 stieg die Zahl der Ersthunde von 2894 auf 3850 (plus 956). Bei weiteren Hunden gab es einen Anstieg von 74 auf 263 (plus 189). Kampfhunde ohne eine erfolgreich abgelegte Wesensprüfung beim Veterinäramt sind aktuell zwölf registriert. Für diese gilt die deutlich höhere Hundesteuer. Im Jahr 2025 wurde vom Veterinäramt das Verhalten von elf Kampfhunden überprüft. Bei drei Hunden muss die Prüfung wiederholt werden. Beim erfolgreichen Bestehen der Prüfung wird der Hund steuerrechtlich nicht mehr als gefährlicher Hund geführt.
Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen in den Haushalt der Stadt. Sie dienen auch dazu, die mit der Hundehaltung verbundenen öffentlichen Aufwendungen anteilig über allgemeine Einnahmen zu decken. Dazu zählen unter anderem das Reinigen öffentlicher Flächen, die Unterhaltung von Abfallbehältern sowie Verwaltungs- und Kontrollaufgaben. Die Stadt rechnet durch die Erhöhung mit Mehreinnahmen von rund 94.000 Euro im Jahr.
Steuerbefreiung für Assistenzhunde wird einfacher
In der neuen Satzung ist zudem ein zusätzlicher Tatbestand zur Befreiung von der Hundesteuer für Assistenzhunde aufgenommen worden – es sind speziell ausgebildete Hunde, die Menschen mit Beeinträchtigungen im Alltag unterstützten. Assistenzhunde sind in allen städtischen Einrichtungen willkommen, wie es Oberbürgermeister Harry Mergel bereits im Dezember 2024 klargestellt hat, als Heilbronn offiziell zur assistenzhundefreundlichen Kommune wurde.
Die Stadt lässt Worten Taten folgen: Assistenzhunde nach der Assistenzhundeverordnung sind für die Dauer ihrer aktiven Zeit von der Hundesteuer befreit. Erfolgte der Nachweis bislang ausschließlich über den Behindertenausweis mit bestimmten Merkzeichen, wird dank der Änderung der Hundesteuersatzung ab 1. Januar 2027 auch der Ausweis „Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft“ als Nachweis akzeptiert. Inklusionsbeauftragte Irina Richter bewertet dies als konsequenten, wegweisenden Schritt. „Dadurch schafft Heilbronn Klarheit und baut bürokratische Hürden ab."
