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Schmuckbild: Rathaus Heilbronn, historische Kunstuhr.

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Alle zehn Wahlvorschläge zugelassen

Kreiswahlausschuss zur Landtagswahl am 8. März

Insgesamt zehn Wahlvorschläge zur Landtagswahl am 8. März sind mit Ablauf der Einreichungsfrist am 23. Dezember für den Wahlkreis 18 Heilbronn beim Wahlamt des Bürgeramts eingegangen. In seiner heutigen Sitzung hat der Kreiswahlausschuss unter Leitung von Oberbürgermeister Harry Mergel alle Vorschläge zugelassen, da sie den gesetzlichen Vorgaben entsprochen haben.

Auf dem Stimmzettel erscheinen demnach folgende Kreiswahlvorschläge. Die Reihenfolge ist bestimmt durch die bei der letzten Landtagswahl 2021 erreichte Stimmenzahl. Im Anschluss daran folgen die erstmals antretenden Wahlvorschläge, die in der alphabetischen Reihenfolge ihrer ausgeschriebenen Parteinamen aufgelistet sind.

  • BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
    Bewerberin: Gudula Achterberg
    Ersatzbewerber: Holger Kimmerle
  • Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
    Bewerber: Thomas Strobl
    Ersatzbewerberin: Verena Schmidt
  • Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
    Bewerberin: Tanja Sagasser-Beil 
    Ersatzbewerber: Evstratios Goutsidis
  • Freie Demokratische Partei (FDP)
    Bewerber: Nico Weinmann
    Ersatzbewerber: ---
  • Alternative für Deutschland (AfD)
    Bewerber: Maximilian Decker
    Ersatzbewerberin: Emely Knorr
  • Die Linke (Die Linke)
    Bewerberin: Hiba Mohammad Charif
    Ersatzbewerber: Christoph Mössinger
  • Ökologisch-Demokratische Partei / Familie und Umwelt (ÖDP)
    Bewerber: Julian Ostfalk
    Ersatzbewerberin: Rita Stein
  • Volt Deutschland (Volt)
    Bewerber: Ignaz Simon
    Ersatzbewerber: ---
  • Bündnis Sahra Wagenknecht - Vernunft und Gerechtigkeit (BSW)
    Bewerber: Joachim Tabler
    Ersatzbewerber: ---
  • Die Gerechtigkeitspartei – Team Todenhöfer (Die Gerechtigkeitspartei)
    Bewerber: Ismat El Beik
    Ersatzbewerber: ---

Als nächster Schritt auf dem Weg zur Landtagswahl werden die zugelassenen Wahlvorschläge amtlich bekanntgemacht. Die Wahlbenachrichtigungen erhalten die Wahlberechtigten bis spätestens 15. Februar. Wer bis dahin keine Benachrichtigung erhalten hat, kann sich mit dem Wahlamt beim Bürgeramt in Verbindung setzen, um das Wählerverzeichnis überprüfen zu lassen. 

Die Wahlbenachrichtigungen informieren über den Wahlraum am Wahlsonntag und über die Möglichkeiten zur einfachen Beantragung von Briefwahlunterlagen. 

Bei der Landtagswahl hat jeder Wahlberechtigte zwei Stimmen: eine für ein Direktmandat im Wahlkreis (Kreiswahlvorschlag) und eine für die Landesliste einer Partei.