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Schmuckbild: Rathaus Heilbronn, historische Kunstuhr.

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Anpassung der Betreuungszeiten geplant

Info für Grundschuleltern in Biberach und Frankenbach

Im Zuge der Umsetzung des Gesetzes zur ganztägigen Förderung von Grundschulkindern (Rechtsanspruch auf ganztätige Bildung und Betreuung) plant die Stadt Heilbronn die Anpassung ihrer Betreuungsangebote an den Grundschulen. Ziel ist es weiterhin, verlässliche und bedarfsgerechte Bildungs- und Betreuungszeiten anzubieten und zugleich die vorhandenen Ressourcen verantwortungsvoll einzusetzen. Über die vorgeschlagenen Veränderungen wird der Gemeinderat entscheiden.

Das Gesetz sieht Bildungs- und Betreuungszeiten von bis zu acht Stunden täglich vor. Entsprechend werden die Angebote künftig differenziert nach Schulform ausgestaltet:

- An Halbtagsschulen wird eine verlässliche Betreuung bis 14 Uhr angeboten, einschließlich der Möglichkeit eines warmen Mittagessens. Diese Anpassungen gelten ausschließlich für Kinder, die ab dem Schuljahr 2026/27 eingeschult werden.
Für Kinder, die bereits jetzt eine Halbtagsschule (Biberach und Frankenbach) besuchen und ein ergänzendes Betreuungsangebot nutzen, bleibt dieses Betreuungsangebot bis zum Ende der Grundschulzeit unverändert bestehen.

- An Wahlformschulen entscheiden die Eltern, ob ihr Kind im Modell der Halbtags- oder der Ganztagsschule unterrichtet wird.
Kinder im Halbtagsschulmodell können zusätzlich eine Betreuung vor Unterrichtsbeginn sowie eine ergänzende Betreuung bis 14 Uhr mit Mittagessen in Anspruch nehmen.

- An verbindlichen Ganztagsschulen steht allen Kindern das Vormittags- und Mittagsband sowie – an Tagen ohne schulischen Nachmittagsunterricht – auch das Nachmittagsband zur Verfügung.

Die Anpassungen berücksichtigen die tatsächliche Nachfrage. An Ganztagsschulen wird künftig ein verlässlicher Betreuungsrahmen von 7 Uhr bis 16 Uhr gewährleistet. Ergänzende Randzeiten von 6.30 bis 7 Uhr sowie von 16 Uhr bis 17 Uhr werden lediglich bei einer Mindestanmeldezahl von fünf Kindern angeboten.

Eltern haben weiterhin die Möglichkeit, einen Schulbezirkswechsel zu beantragen, wenn deren zuständige Grundschule nicht die passende Schulform anbietet.

Informationsabende:

Von den 18 Grundschulen in städtischer Trägerschaft sind bereits16 Schulen Ganztagsschulen nach dem Schulgesetz. Für diese Schulen sind keine Änderungen des Betreuungsumfangs vorgesehen.

Für Eltern und künftige Eltern der Grundschulen Biberach und Frankenbach informiert die Stadt zu den geplanten Änderungen:

  • Biberach: Dienstag, 20. Januar 2026, 
    18.30 Uhr in der Böllingertalhalle
  • Frankenbach: Mittwoch, 21. Januar 2026, 
    18.30 Uhr in der Gemeindehalle