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Schmuckbild: Rathaus Heilbronn, historische Kunstuhr.

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Im Wald gilt wieder die Leinenpflicht für Hunde

Schutzzeit für trächtige und brütende Wildtiere ab 1. April

In der sensiblen Phase der Brut- und Aufzuchtzeit von Wildtieren gilt in den Wäldern im Stadtkreis Heilbronn sowie im Naturschutzgebiet Köpfertal ab Mittwoch, 1. April, wieder die Leinenpflicht für Hunde. Bis zum 15. Juli 2026 sind Hunde beim Betreten des Waldes zu Erholungszwecken an der Leine zu führen, um trächtige oder brütende Wildtiere vor folgenschweren Störungen zu schützen. In dieser Zeit, in der zum Beispiel Rehkitze nur bedingt fluchtfähig sind, soll vermieden werden, dass Rehe gehetzt oder beunruhigte Tiere Wildunfälle auslösen. Durch das Führen von Hunden an der Leine kann verhindert werden, dass Wildtiere in dieser Zeit gestört werden.

Aus diesem Anlass veröffentlicht die Untere Jagdbehörde der Stadt Heilbronn eine Allgemeinverfügung über die Leinenpflicht in Wäldern samt Karte mit den konkreten Waldgebieten in der nächsten Stadtzeitung. Das Naturschutz- gebiet Köpfertal ist durch Hinweisschilder vor Ort gekennzeichnet.

Bei Verstößen gegen die Allgemeinverfügung kann ein Zwangsgeld von 150 Euro, im Wiederholungsfall von 300 Euro festgesetzt werden. 

 

Eine Karte zeigt auf in welchen Waldgebieten in Heilbronn die Leinenpflicht ab 1. April gilt

In diesen Waldgebieten im Stadtkreis Heilbronn gilt die Leinenpflicht für Hunde ab dem 1. April.