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Schmuckbild: Rathaus Heilbronn, historische Kunstuhr.

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Millioneninvestitionen in Frankenstadion und Sontheimer Sportanlage

Millioneninvestitionen in Frankenstadion und Sontheimer Sportanlage

Mit Hilfe von Bundesmitteln will die Stadt Heilbronn im kommenden Jahr gleich zwei Sportanlagen auf Vordermann bringen. Das Frankenstadion soll eine Flutlichtanlage erhalten und die dortige Laufbahn saniert werden. In Sontheim-Ost steht die Umwandlung des Naturrasenplatzes in einen Kunstrasenplatz an. Für alle drei Projekte zusammen veranschlagt die Verwaltung Investitionen von rund 4,2 Millionen Euro, von denen 1,9 Millionen Euro durch Fördermittel aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ finanziert werden sollen. Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung in seiner Sitzung am 18. Dezember, einen entsprechenden Förderantrag zu stellen. 

Sanierung der Laufbahn und Installation einer Flutlichtanlage im Frankenstadion

Die Laufbahn im Frankenstadion ist an mehreren Stellen stark beschädigt, es bilden sich Blasen und Risse. Unter den derzeitigen Bedingungen ist die Nutzung durch Schulen und Vereine zu Leichtathletikzwecken bereits eingeschränkt; Wettkämpfe sind undenkbar. Durch die Sanierung soll die Anlage wieder für alle uneingeschränkt zur Verfügung stehen und Heilbronn als Sport-, Veranstaltungs- und Gesundheitsstadt gestärkt werden.

Zur verbesserten Nutzung der Laufbahn und des gesamten Stadions ist zudem geplant, eine LED-Flutlichtanlage im Frankenstadion zu installieren. Diese würde die Nutzungszeiten des Spielfeldes und der Laufbahn für Schulen und Vereine verlängern, das Stadion aber auch als Veranstaltungsort für Leichtathletikwettkämpfe attraktiver machen. Fußballspiele könnten in den Herbst- und Wintermonaten dann auch am Nachmittag oder in den Abendstunden ausgetragen werden, anstatt wie bisher am frühen Mittag. Sollten es die sportlichen Erfolge ermöglichen, im Frankenstadion höherklassige Fußballbegegnungen auszutragen, ist ab der Regionalligazugehörigkeit eine Flutlichtausstattung zwingend vorgegeben.

Die gleichzeitige Sanierung der Laufbahn und der Installation der Flutlichtanlage schafft bauliche und finanzielle Synergien. Im Zuge der Bodenarbeiten für die Laufbahn könnten auch die Leitungsführungen für die Flutlichter verlegt werden. Aktuell werden bereits die Nebenplätze des Stadions auf LED umgerüstet. Die energetische Neuausrichtung des Stadions wäre mit der Installation der Flutlichtanlage auf dem Hauptspielfeld abgeschlossen.

Die Sanierung soll Anfang August 2026 mit Beginn der Sommerferien umgesetzt werden und bis zum Schulstart im September abgeschlossen sein.

Die Gesamtkosten belaufen sich voraussichtlich auf rund 3,3 Millionen Euro, 1,3 Millionen Euro für die Sanierung der Laufbahn und rund zwei Millionen Euro für die Errichtung der Flutlichtanlage. Mit einer Förderung seitens des Bundes von 45 Prozent würde ein Eigenanteil von etwa 1,8 Millionen Euro bei der Stadt Heilbronn bleiben.

Kunstrasensportplatz in der Sportanlage Sontheim-Ost

Der Naturrasenplatz im Sportgelände Sontheim-Ost soll in einen Kunstrasen umgewandelt werden, um ihn belastbarer und ganzjährig wetterunabhängig nutzbar zu machen. Zudem würden sich dadurch Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen stark verringern, und die in Jahre gekommene Bewässerungsanlage könnte herausgenommen werden.

Nutznießer der Umwandlung sind die vor Ort ansässige Mörike-Realschule und das Justinus-Kerner-Gymnasium sowie die örtlichen Vereine, Studierende der Hochschule Heilbronn am Campus Sontheim und die Öffentlichkeit. Darüber hinaus könnte der Fußball-Spielbetrieb des Aramäischen Sport- und Kulturvereins Heilbronn 1990 vollständig nach Sontheim verlagert und damit das Frankenstadion entlastet werden. 
Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen rund 900.000 Euro, von denen die Stadt bei einem Eigenanteil von 55 Prozent 495.000 Euro zu tragen hat. 

Das Bundesprogramm

Im Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ stehen in einer ersten Tranche bundesweit Mittel in Höhe von 333 Millionen bereit, von denen 43 Millionen Euro auf Baden-Württemberg entfallen. Laut Förderbedingungen beteiligt sich der Bund mit bis zu 45 Prozent an den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, sodass der Eigenanteil der Kommunen mindestens 55 Prozent beträgt. Die Bundesförderung beträgt dabei mindestens 250.000 Euro und maximal acht Millionen Euro. Eine zweite Tranche des Bundesförderprogramms in Höhe von ebenfalls 333 Millionen Euro wurde durch den Bund bereits genehmigt.