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Schmuckbild: Rathaus Heilbronn, historische Kunstuhr.

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Ordnungsamt schließt Einzelhandelsgeschäft

Vielfache Verstöße unter anderem gegen das Jugendschutzrecht

Das Ordnungsamt der Stadt Heilbronn hat in seiner Funktion als Gewerbebehörde die sofortige Schließung eines Einzelhandelsgeschäfts in der Innenstadt angeordnet. Vorausgegangen war eine Vielzahl erheblicher Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz, das Tabakerzeugnisgesetz sowie die Abgabenordnung, die im Rahmen mehrerer Kontrollen festgestellt wurden.

Der Gewerbetreibende und ein Angestellter gaben mehrfach Tabakwaren und nikotinhaltige Produkte an Minderjährige – teilweise an 13-Jährige – ab. Darüber hinaus wurden vielfach nicht verkehrsfähige oder unversteuerte Tabakwaren und Vapes abgegeben. Teilweise erfolgte der Verkauf trotz vorheriger Belehrungen und bereits eingeleiteter Ordnungswidrigkeitenverfahren oder strafrechtlicher Ermittlungsverfahren.

Die festgestellten Zuwiderhandlungen stellen gravierende Verstöße gegen geltendes Recht dar und gefährden insbesondere den Schutz von Kindern und Jugendlichen, dem der Gesetzgeber eine herausragende Bedeutung beimisst. Aufgrund der beharrlichen Missachtung gesetzlicher Pflichten und der fehlenden Einsicht des Gewerbetreibenden sieht sich die Behörde gezwungen, die Fortführung des Gewerbes zu untersagen. Das Geschäft ist bereits geschlossen.

„Verstöße gegen das Jugendschutzrecht und tabakrechtliche Bestimmungen sind keine Bagatelldelikte“, betont Ordnungsbürgermeisterin Agnes Christner. Der Verkauf nicht verkehrsfähiger oder nicht ordnungsgemäß versteuerter Tabakwaren kann den Tatbestand einer Straftat erfüllen. Gewerbetreibende sind verpflichtet, die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften einzuhalten und wirksame Maßnahmen zur Alterskontrolle sicherzustellen. 

Das Ordnungsamt der Stadt Heilbronn arbeitet eng mit dem Polizeipräsidium Heilbronn und insbesondere dem Haus des Jugendrechts zusammen. Die intensive Kontrolltätigkeit der Polizei hat den Grundstein für die Gewerbeuntersagung gelegt. Auch in Zukunft wird das Ordnungsamt in vergleichbaren Fällen das Instrument der Gewerbeuntersagung konsequent anwenden.