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Rund 450 Verwaltungsgebühren neu festgesetzt
Gemeinderat beschließt Anpassung zum 1. Januar 2026
Eine neue Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren hat der Heilbronner Gemeinderat am Donnerstag, 23. Oktober, beschlossen. Die Satzung betrifft alle Verwaltungsbereiche, umfasst rund 450 Gebühren und tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
Die festgelegten Verwaltungsgebühren sind in regelmäßigen Abständen zu überprüfen. Die Stadtverwaltung hat alle Gebühren mit Blick auf Personalkosten und Kostenzuschläge auf Grund der Planwerte von 2026 neu kalkuliert und gegebenenfalls die Höhe angepasst. Zudem ergaben sich einige Änderungen bei den Satzungstexten. Die derzeit gültige Gebühren-satzung trat zum 1. Januar 2022 in Kraft.
Die neue Gebührensatzung wird in einer der nächsten Stadtzeitungen veröffentlicht und demnächst auch auf der Webseite der Stadt in der Rubrik Stadtrecht unter dem Punkt „Finanzen und Steuern“ veröffentlicht

