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Schmuckbild: Rathaus Heilbronn, historische Kunstuhr.

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Solarpark Hammelsberg: Gemeinderat beschließt Aufstellungsverfahren

Bis zu 40 Megawatt Photovoltaik an der Autobahn A6 geplant

Der Heilbronner Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am Donnerstag, 27. November, die Weichen für den ersten Solarpark im Stadtgebiet gestellt: Mit dem Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 117/14 „Solarpark Hammelsberg“ sowie der Zustimmung zum zugehörigen Konzept wird der Weg frei für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und die weitere planerische Ausarbeitung.

Die Freiflächen-Photovoltaik soll auf bis zu 35 Hektar landwirtschaftlicher Fläche südlich der Autobahn A6 im Stadtteil Biberach entstehen. Das Gebiet erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen und bietet aufgrund guter Stromnetzanbindung und der Privilegierung sowie Vorbelastung durch die Autobahn gute Bedingungen für eine nachhaltige Energieerzeugung.

Mit einer geplanten Leistung von 35 bis 40 Megawatt kann der Solarpark künftig Strom für mehr als 12.000 Haushalte erzeugen. Jährlich lassen sich dadurch rund 10.000 Tonnen CO₂ vermeiden. Das Projekt ist damit ein wesentlicher Baustein der Heilbronner Klimaschutzziele und unterstützt die regionale Energiewende.

Neben den PV-Modulen ist ein Batteriespeicher vorgesehen, der die Einspeisung ins Netz stabilisiert. Die Anlage wird in fünf Abschnitte gegliedert, zwischen denen offene Korridore für Landwirtschaft, Wildtiere und Naherholung erhalten bleiben. Bestehende Gehölzstrukturen werden geschützt und gezielt ergänzt. Eine Beteiligung der Bürgerschaft über die Energiegenossenschaft EnerGeno ist ebenfalls geplant.

Transparente Beteiligung

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung findet gemäß Baugesetzbuch durch eine 14-tägige Online-Veröffentlichung der Unterlagen statt (www.heilbronn.de/bauleitplanung). Parallel wird der Flächennutzungsplan entsprechend angepasst. Die betreffenden Flurstücke befinden sich im Eigentum von rund 50 privaten Eigentümerinnen und Eigentümern, die ihre Flächen für eine Betriebsdauer von mindestens 25 Jahren vertraglich an den Projektentwickler verpachtet haben.