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Informationen zur Risikoeinschätzung und insoweit erfahrene Fachkraft

Werden Fachkräften der Jugendhilfe gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt, haben sie  eine Gefährdungseinschätzung nach SGB VIII § 8a Abs. 4  mit einer insoweit erfahrenen Fachkraft (ieF) durchzuführen. Alle Einrichtungen und Dienste, die Leistungen nach dem achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) erbringen, sind verpflichtet, eine ieF beratend hinzuzuziehen.

Bei einer Kindeswohlgefährdung ist jede Person befugt, die Informationen an den Sozialen Dienst weiterzugeben. In allen unklaren Situationen ist eine Beratung durch eine ieF in Anspruch zu nehmen.

Eine ieF ist eine Fachkraft, die eine Schulung absolviert und Berufserfahrung im Kinderschutz hat. Sie unterstützt bei der Einschätzung des Gefährdungsrisikos und bespricht die nächsten Handlungsschritte sowie die Vorgehensweise. Die ieF trägt keine Fallverantwortung und führt die Beratung anonym durch. Jeder Anruf sowie jede persönliche Beratung werden vertraulich behandelt. Es erfolgt keine Information an den Sozialen Dienst.

Der städtische Pool an ieF umfasst Fachkräfte aus verschiedenen Berufen und Arbeitsfeldern. Die Fachkräfte des städtischen Pools beraten nach einheitlichen Qualitätsstandards. Weitere Informationen können Sie im Konzept Inanspruchnahme einer insoweit erfahrenen Fachkraft (ieF) der Stadt Heilbronn nachlesen.

Nachfolgend finden Sie alle ieF, die Sie für eine Beratung direkt kontaktieren können.

Zudem finden Sie unter Downloads Hilfsmittel zur Vorbereitung auf die Risikoeinschätzung.