Fahrgastbeförderung
Für das Führen von Taxen, Mietwagen, Krankenwagen, Pkw im Linienverkehr, bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienreisen ist zusätzlich zur regulären Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung erforderlich.
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