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Biotonne im Gewerbe

Biotonne im Gewerbe

In der Stadt Heilbronn müssen Bioabfälle entweder getrennt in der Biotonne gesammelt oder in eigener Verantwortung ordnungsgemäß verwertet werden. Eine Entsorgung der Bioabfälle zusammen mit dem Restmüll ist nicht zulässig. Für die Entsorgung von Speiseresten aus der Gastronomie ist die Biotonne nicht zugelassen.

Wahlweise werden Biotonnen mit 60, 80, 120 oder 240 Liter Volumen zur Verfügung gestellt. Fragen zur Bestellung, zum Tausch oder zur Rückgabe von Biotonnen richten Sie bitte an die Gewerbeabfallberatung.

Diese Bioabfälle gehören in die Biotonne:

  • Obst-, Salat- und Gemüsereste
  • Pflanzenreste, Blumen, Blumenerde, Grasschnitt
  • Kaffee-, Teesatz (jeweils mit Filter)
  • Eierschalen, Papiertaschentücher, Papierservietten

Diese Abfälle gehören nicht in die Biotonne:

  • z.B. Flüssigkeiten, Speiseöle, Speisereste aus Gastronomie und Großküchen, Binden, Tierkadaver, Asche, Aschenbecherinhalte, Dosen, Alufolie, Getränkekartons, Staubsaugerbeutel, Kehricht, Plastiktüten.
  • Auch großvolumige Grünabfälle wie Baum- und Strauchschnitt oder Laub gehören nicht in die Biotonne. Diese Abfälle können auf allen Recyclinghöfen oder auf der Deponie Vogelsang entsorgt werden (jeweils max. 2 Kubikmeter kostenlos).

Hinweise zum richtigen Umgang mit der Biotonne

  • Feuchte Bioabfälle (z.B. Kaffeefilter, Salat-, Obstreste) immer in saugfähiges Papier (Küchen-, Zeitungspapier) einwickeln oder im Handel erhältliche Papiertüten zur Sammlung benutzen. Auf keinen Fall Plastiktüten verwenden.
  • Boden der Biotonne immer mit einer Schicht Knüllpapier auslegen. Bei Bedarf zusätzlich Knüllpapier in Lagen zwischen feuchtere Bioabfälle geben. So werden Flüssigkeitsansammlungen und damit Gerüche, Gefäßverschmutzungen und Festfrieren der Bioabfälle im Winter verhindert.
  • Bioabfälle möglichst locker (keinesfalls verdichten - Fäulnisgefahr) in die Biotonne einfüllen. Daher muss das Volumen eher größer gewählt werden.
  • Biotonne an einem Ort im Freien aufstellen, der möglichst vor direkter Sonneneinstrahlung geschützt und für alle Nutzer gut zugänglich ist.
  • Biotonne regelmäßig mit klarem Wasser reinigen.

Die Leerung der Biotonnen findet in der Regel alle 14 Tage (von Mai bis September wöchentliche Abfuhr) statt. Die Biotonnen müssen - mit einer gültigen Gebührenmarke versehen - am Abfuhrtag ab 7 Uhr am Straßenrand zur Entleerung bereitstehen. Für Biotonnen, die zu einem falschen Zeitpunkt oder mit unzulässigen Abfällen bereitgestellt werden, besteht kein Anspruch auf Leerung.

Hinweis für den Obst- und Gemüsehandel

Bioabfälle aus dem Obst- und Gemüsehandel können über die Biotonne entsorgt werden. Dabei ist das maximale Füllgewicht der Behälter zu beachten. Wenn die anfallenden Obst- und Gemüsereste das maximale, bauartbezogene Gesamtgewicht übersteigen, dürfen die Behälter nur zum Teil befüllt werden und es sind weitere Behälter mit gültiger Gebührenmarke vorzuhalten.
Sofern Bioabfälle in größeren Mengen anfallen, sollten diese über einen gewerblichen Entsorger einer Verwertung zugeführt werden. Adressen bei der Gewerbeabfallberatung.

Hinweis für die Gastronomie

Die Biotonne ist nicht für die Speiseresteentsorgung zugelassen. Speisereste unterliegen dem Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (TierNebG). Insbesondere Erzeugnisse aus Fleisch, Eier und Milch müssen separat über zugelassene Fachfirmen entsorgt werden.

Eine Biotonne wird im Bereich der Gastronomie und Großküchen nur dann für Abfälle aus der Speisevorbereitung (z.B. für Reste vom Salatputzen) gestellt, wenn nachweislich eine geordnete Speiseabfallentsorgung gewährleistet ist.

Über die richtige Speiseresteentsorgung (Hintergründe und Anforderungen) informiert das städtische Veterinäramt unter der Rufnummer 07131 56-2395.