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Schmuckbild: Rathaus Heilbronn, historische Kunstuhr.

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Ein kleiner Piks kann Leben retten

Europäische Impfwoche hebt Bedeutung von Impfungen hervor

Impfungen schützen vor schweren Krankheiten und schweren Krankheitsverläufen. Daran erinnert das Städtische Gesundheitsamt Heilbronn vor dem Hintergrund der 20. Europäischen Impfwoche vom 19. bis zum 25. April, die in diesem Jahr unter dem Motto „Impfstoffe wirken für jede Generation“ steht. Positive Beispiel dafür sind der Impfschutz gegen das Respiratorische Synzytial Virus (RSV), einen weltweit verbreiteten Erreger von akuten und teils schweren Atemwegserkrankungen, sowie gegen Humane Papillomviren (HPV), die Krebs auslösen können.

RSV-Prophylaxe schützt bereits die Kleinsten

Aufgrund eines erhöhten Risikos für schwere Krankheitsverläufe empfiehlt die Ständige Impfkommission (Stiko) seit Juni 2024 für die unter Einjährigen eine Prophylaxe gegen das RS-Virus. Dabei erhalten Neugeborene und Säuglinge Antikörper, die vor schweren RSV-Erkrankungen schützen. Der Schutzeffekt hat sich bereits in der darauffolgenden RSV-Saison deutlich gezeigt. Während die Gesamtzahl der übermittelten RSV-Fälle in Baden-Württemberg in der Saison 2024/25 im Vergleich zur Vorsaison leicht anstieg, halbierte sich die Zahl der übermittelten Fälle bei den unter Einjährigen nahezu. Im Stadtgebiet Heilbronn gingen in der Saison 2024/25, und damit im ersten Jahr seit Einführung der Empfehlung, die Infektionen der Säuglinge mit RS-Viren um 35 Prozent zurück im Vergleich zur Vorsaison. „Damit können wir bereits jetzt positive Auswirkungen der RSV-Prophylaxe beobachten“, bilanziert Dr. Michael Scheerle, Leiter des Städtischen Gesundheitsamtes Heilbronn. 

Die RSV-Erkrankungen treten saisonal gehäuft von Oktober bis März auf. Die STIKO empfiehlt die RSV-Prophylaxe allen Neugeborenen und Säuglingen vor ihrer ersten RSV-Saison. Säuglinge, die zwischen April und September geboren sind, sollen die Prophylaxe möglichst zwischen September und November erhalten. Neugeborene, die zwischen Oktober bis März geboren werden, sollen die Prophylaxe möglichst rasch nach der Geburt, idealerweise bei Entlassung aus der Geburtseinrichtung bzw. bei der U2 (3. bis 10. Lebenstag) bekommen.

Mit frühzeitiger HPV-Impfung Krebserkrankungen verhindern

Die Impfung gegen Humane Papillomviren (HPV), die ab dem Kindes- und Jugendalter empfohlen ist, entfaltet ihre Wirkung erst im Laufe des Lebens. Bestimmte HPV-Typen können Krebs am Gebärmutterhals, im Rachen und im Anogenitalbereich auslösen. Zum Schutz vor HPV-bedingtem Krebs ist für alle Kinder und Jugendlichen im Alter von neun bis 14 Jahre in Deutschland die Impfung gegen HPV empfohlen.

Im Stadtkreis Heilbronn waren 2024 39 Prozent der 15-jährigen Mädchen und 27 Prozent der 15-jährigen Jungen vollständig gegen HPV geimpft. Die Quoten liegen damit deutlich unterhalb der von der Weltgesundheitsorganisation angestrebten 90 Prozent und auch deutlich unterhalb der bundesweiten Quote von 55 Prozent für Mädchen und 36 Prozent für Jungen in dieser Altersgruppe. Dabei zeigt eine Veröffentlichung des Robert Koch-Instituts (RKI) bereits jetzt: die HPV-Impfung wirkt.

Trotz der in Deutschland vergleichsweise niedrigen Impfquoten ging laut RKI die Rate der Neuerkrankungen mit Gebärmutterhalskrebs bei jüngeren Frauen im Alter von 20 bis 34 Jahren zurück. Sie ist von 7,8 pro 100.000 Frauen im Jahr 2015 kontinuierlich auf 4,3 im Jahr 2023 gesunken. In der nächsthöheren Altersgruppe, für die zum damaligen Zeitpunkt noch keine HPV-Impfempfehlung bestand, ist hingegen kein eindeutiger Trend erkennbar.

Dazu Gesundheitsamtsleiter Scheerle: „Mit höheren HPV-Impfquoten können wir zukünftig noch mehr HPV-bedingte Krebsfälle verhindern. Daher sollten möglichst alle Kinder und Jugendlichen dieses Impfangebot wahrnehmen.“

Für einen vollständigen Impfschutz sind zwei Impfdosen erforderlich. Wenn die HPV-Impfung verpasst wurde, sollte sie spätestens bis zum 18. Geburtstag nachgeholt werden. Wird die Impfung erst nach dem 15. Geburtstag begonnen, sind für den vollständigen Schutz drei Impfungen notwendig. HPV-Impfungen können zum Beispiel durch den Kinderarzt, die Hausärztin oder den Frauenarzt verabreicht werden.

Impfschutz regelmäßig überprüfen

Dr. Michael Scheerle empfiehlt, den eigenen Impfschutz regelmäßig zu überprüfen und dazu gegebenenfalls den Rat eines Arztes oder einer Ärztin des Vertrauens oder des Gesundheitsamtes einzuholen. Weitere Informationen rund um das Thema Impfen bietet die Webseite www.infektionsschutz.de des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (BIÖG). Dort sind auch die Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission Stiko abrufbar.