Alkoholverbot im Stadtgarten und an Flügelnuss verlängert

Seit dem 30. August 2024 gilt das Alkoholverbot, mit dem die Stadt auf die Trinkerszene reagierte, die sich dort angesiedelt hatte und durch Störungen von Sicherheit und Ordnung aufgefallen war. Bisher galt es an der Flügelnuss und im Stadtgarten von 12 bis 24 Uhr. Der Kommunale Ordnungsdienst kontrollierte die Einhaltung des Verbots. Da sich die Situation nur teilweise verbessert und eine Verlagerung in die späten Nachtstunden stattgefunden hat, verlängert die Stadt das Verbot um ein Jahr und dehnt es auch zeitlich aus. Ab 1. November 2025 ist es zwischen 12 Uhr mittags und 6 Uhr morgens verboten, alkoholische Getränke jeglicher Art in diesem Bereich zu konsumieren. Das Verbot gilt auf öffentlich zugänglichen Flächen außerhalb von Gebäuden. Eine Ausnahme bilden die Außenbereiche der ortsansässigen Gastronomie.
Auch das Mitführen alkoholischer Getränke bleibt untersagt, um die dem Verbot zugrundeliegenden alkoholbedingten Ordnungsstörungen und Straftaten weiter eindämmen zu können. Ein Verstoß gegen das Verbot kann mit bis zu 5000 Euro geahndet werden. Zudem kann der Ordnungsdienst Alkohol sicherstellen und Platzverweise aussprechen.
Die Maßnahme ist aus Sicht des Ordnungsamtes ein weiterer Baustein, um die Sicherheit und das subjektive Sicherheitsgefühl in dem Bereich zu verbessern. Die Allgemeinverfügung zur Verlängerung des Verbots ist in der aktuellen Stadtzeitung Nr. 22 veröffentlicht worden.

