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Rathaus & Politik

Eisflächen nicht betreten

Das Begehen von zugefrorenen Seen kann ein sehr gefährliches Wintervergnügen sein. Die Gefahr, durch die unterschiedlich dicke Eisdecke einzubrechen, ist groß. Deshalb weist das städtische Ordnungsamt ausdrücklich darauf hin, dass die Eisflächen im Stadtgebiet Heilbronn nicht freigegeben sind.

Schlittschuhläufer auf einer Eisfläche
In Heilbronn nicht möglich: Eislaufen auf zugefrorenen Seen. Trotz der anhaltenden Kälte ist die Eisdecke nicht dick genug. Foto: Canva

Im Stadtgebiet Heilbronn sind die Eisflächen noch nicht freigegeben, warnt das Ordnungsamt. Trotz der anhaltenden Kälte sind die Eisdecken auf den Seen im Pfühlpark, Ziegeleipark, Wertwiesenpark und Neckarbogen und auf dem Trappensee noch nicht so tragfähig, dass sie gefahrlos betreten werden können.

Dies ist ohne Bedenken erst möglich ab einer Eisdicke von mindestens 15 Zentimeter. Besondere Vorsicht gilt darüber hinaus bei schneebedeckten Eisflächen sowie an den Zuflüssen, die in aller Regel geringere Eisdicken aufweisen. Eltern werden ausdrücklich gebeten, darauf zu achten, dass ihre Kinder die Eisfläche vor der Freigabe nicht leichtsinnig betreten. 

Die Stadt Heilbronn gibt die Eisflächen frei, sobald die Mindeststärke gegeben ist. Die entsprechenden Hinweistafeln „Betreten der Eisfläche verboten“ werden dann entfernt. Bis dahin gilt jedoch absolutes Betretungsverbot. Die Stadt Heilbronn übernimmt keinerlei Haftung. Das Betreten erfolgt auf eigene Gefahr. Dies gilt auch dann, wenn die Eisflächen freigegeben sind.