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Niederschwellige Hilfe für Prostituierte

Gemeinderat beschließt Prostituiertenschutzkonzept

Schutz und Hilfe für Frauen, Transpersonen und Männer in der Prostitution sind das übergeordnete Ziel des Prostituiertenschutzkonzeptes, das der Heilbronner Gemeinderat am Montag, 29. Januar, beschlossen hat.

Im Dezember 2022 hat die Stadt ein Verbot der Straßenprostitution in der Hafenstraße und Umgebung erlassen. Mittlerweile wurde ein Antrag auf eine stadtweite Ausweitung des Sperrgebiets beim Regierungspräsidium gestellt. Grund für das bis heute geltende Verbot waren die zunehmenden Auseinandersetzungen im Zuhälter- und Prostituiertenmilieu.

Insbesondere für die sozialen Träger ist das Verbot der Straßenprostitution eine neue Herausforderung, da die aufsuchende Arbeit nicht mehr auf der Straße stattfinden kann. Um weiterhin den Kontakt zu den in der Prostitution arbeitenden Frauen und Mädchen halten und sie so unterstützen zu können, umfasst das neu erstellte Konzept vier wesentliche Bausteine: Öffentlichkeitsarbeit und die Entwicklung niederschwelliger Informationsmaterialien, „Drop-In-Center“ für Beratungen und ein einfacher Zugang zu gesundheitlichen Angeboten.

Neben der Unterstützung beim Ausstieg aus dem Milieu soll den Prostituierten mit konkreten Maßnahmen geholfen werden. Zwei erste Projektideen sind bereits entwickelt: In Kooperation mit der Mitternachtsmission wird ein niederschwelliger Zugang zu gesundheitlicher Beratung und Behandlung geschaffen. Um sprachliche Barrieren mit den häufig aus dem Ausland stammenden Prostituierten abzubauen und in Notfallsituationen sicherzustellen, dass es am Telefon nicht zu Missverständnissen kommt, soll zukünftig zudem mit einem durchgängigen Telefondolmetscher-Service gearbeitet werden.

Weitere Maßnahmen werden in engem Austausch mit den Beratungsstellen entwickelt und umgesetzt. Auch der „Runde Tisch Prostitution“, der 2019 auf Landesebene gegründet wurde, unterstützt bei Beratung und Umsetzung des Konzepts.