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Schmuckbild: Rathaus Heilbronn, historische Kunstuhr.

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Stadt schließt Lebensmittelgeschäft

Zahlreiche gesetzliche Verstöße

Das Ordnungsamt der Stadt Heilbronn hat in seiner Funktion als Gewerbebehörde die weitere Ausübung eines Einzelhandelsgeschäfts in der Heilbronner Innenstadt untersagt. Das Geschäft war in den vergangenen Monaten durch zahlreiche Gesetzesverstöße aufgefallen. Insbesondere gegen lebensmittelrechtliche, jugendschutzrechtliche, abfallrechtliche, gewerberechtliche und baurechtliche Bestimmungen wurde beharrlich verstoßen. Zudem sind strafrechtliche Ermittlungen anhängig.

Im Vorfeld führte das Ordnungsamt intensive Abstimmungen mit mehreren Polizeidienststellen, dem Zoll sowie einigen städtischen Ämtern.

Im Zuge der Gewerbeuntersagung wurde die Gewerbetätigkeit des Einzelhandelsgeschäfts inzwischen eingestellt.

Die Gewerbeuntersagung bezieht sich nicht nur auf das konkrete Gewerbe. Die gegen den Gewerbetreibenden gerichtete Verfügung gilt bundesweit, für alle Gewerbe und grundsätzlich auf unbestimmte Zeit.

Ordnungsamtsleiterin Solveig Horstmann betont die hohen rechtlichen Hürden für eine Gewerbeuntersagung. Das Ordnungsamt nutze die rechtlichen Möglichkeiten jedoch voll aus, insbesondere um wichtigen Belangen des Gesundheits- und Jugendschutzes gerecht zu werden.