Ausnahmegenehmigungen für Gewerbetreibende/freiberuflich Tätige
Behandlung von Gewerbetreibenden und freiberuflich Tätigen
Hierzu folgen zeitnah noch ausführliche Erläuterungen zu den Antragsbedingungen, bitte wenden Sie sich zunächst noch an die zuständigen Kollegen vom Bürgeramt.

