Begleitetes Fahren mit 17 Jahren
Bitte beachten Sie: Die Abteilung Verkehr der Führerschein- und Zulassungsstelle ist am Dienstag, 7. Juli, wegen einer internen Veranstaltung geschlossen.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Authentifizierung
BundID mit Personalausweis mit eID-Funktion und AusweisApp (zum Erklärvideo).
Hier finden Sie weitere Informationen zur Authentifizierung.
Weitere Klassen sind ausschließlich durch persönliche Antragstellung möglich. In diesem Fall ist das Antragsformular auszufüllen (siehe Downloads).
Weitere erforderliche Unterlagen:
- aktuelles, biometrisches Lichtbild (Im Zentralen Bürgeramt können Sie das Lichtbild über ein Selbstbedienungsterminal gegen eine Gebühr von 6,- Euro erstellen.)
- Nachweis Erste Hilfe Schulung (9 Unterrichtseinheiten)
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
- Angaben zur Fahrschule
- Kopie des Führerscheines und des Personalausweises/ Reisepasses der Begleitpersonen
- ggf. Nachweis über die alleinige Sorgeberechtigung bei nur einem gesetzlichen Vertretenden
Alle erforderlichen Unterlagen sind grundsätzlich im Original einzureichen. Bei persönlicher Antragstellung ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.
Kosten
- 45,90 Euro
- Prüfbescheinigung: 7,70 Euro
- pro Begleitperson: 11,- Euro
Downloads
Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis(pdf 593 KB)
Übersicht Führerscheinklassen(pdf 123 KB)
Häufig gestellte Fragen
- Bei der Onlinebeantragung ist kein Vor-Ort-Termin notwendig. Die Antragstellung erfolgt vollständig im Onlinedienst.
- Eine persönliche Antragstellung ist außerdem bei einem der Bürgerämter möglich. Beim Zentralen Bürgeramt im Rathaus ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig.
- Frühestens mit 16,5 Jahren
- Es ist empfehlenswert, den Antrag direkt zu Beginn der Fahrschulausbildung einzureichen.
- Mindestens 30 Jahre alt,
seit mindestens fünf Jahren gültige deutsche Fahrerlaubnis, EU-/EWR- oder schweizerische Fahrerlaubnis der Klasse B und
- zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr als ein Punkt im Fahreignungsregister.
- Der Prüfauftrag ist ein Jahr nach Erteilung gültig und kann einmalig auf Antrag bei einem der Bürgerämter gebührenpflichtig um ein weiteres Jahr verlängert werden, wenn die Theorieprüfung noch nicht absolviert wurde. Der Antrag ist spätestens zwei Wochen vor Ablauf zu stellen.
- Die praktische Prüfung muss innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung erfolgreich abgelegt werden. Ansonsten verliert die theoretische Prüfung die Gültigkeit und es muss ein neuer Antrag eingereicht werden.

