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Geflügelpest

Die hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI) ist eine anzeigepflichtige Tierseuche des Geflügels, die auch Geflügelpest oder Vogelgrippe genannt wird.  Bei den Erregern handelt es sich um hochpathogene (stark krankmachende) Influenzaviren der Subtypen H5 und H7. Die Geflügelpest betrifft Wasservögel wie Schwäne, Enten, Gänse, Reiher, Kormorane und Möwen sowie Krähen, Greifvögel und Eulen.  Neben Wildvögeln kann auch Nutzgeflügel (insbesondere Hühnervögel) schwer erkranken. Singvögel und Tauben sind nicht betroffen.

Nach gehäuften Ausbrüchen der Geflügelpest in der Stadt Heilbronn bei Wildvögeln (Möwen) im Februar wurden seit Mitte März keine verendeten Wildvögel mehr aufgefunden. Daher wird die Allgemeinverfügung zur stadtweiten Aufstallungspflicht nicht verlängert. Geflügel kann daher ab April wieder im Freien gehalten werden.

Es ist aber sehr dringend darauf hinzuweisen, dass die Gefahr noch nicht gebannt ist. Es findet weiterhin in Baden-Württemberg ein größeres Geflügelpestgeschehen statt, das sich im Moment auf den Bodenseeraum konzentriert. Es kann daher jederzeit zu einer erneuten Ausbreitung kommen. Somit ist die Erhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen auf einem hohen Niveau unabdingbar. Die Allgemeinverfügung des Ministeriums für Ländlichen Raum (MLR) vom Januar mit erweiterten Biosicherheitsmaßnahmen, auch für kleinere und „Hobby“-Geflügelhaltungen, ist zu beachten. Diese Allgemeinverfügung ist hier einsehbar:

Jeder Halter von Hühnern, Puten, Perlhühnern, Rebhühnern, Fasanen, Laufvögeln, Enten und Gänsen ist aufgefordert, die eigenen Biosicherheitsmaßnahmen zu überprüfen und falls nötig an den aktuellen Maßnahmenkatalog anzupassen. Dies gilt insbesondere für:

  • Strikte Kontaktvermeidung zwischen Wildvögeln und Nutzgeflügel, gilt auch für Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände
  • Sicherung der Ein-und Ausgänge der Ställe oder sonstigen Standorte des Geflügels gegen unbefugten Zutritt
  • Ställe oder die sonstigen Standorte des Geflügels dürfen von betriebsfremden Personen nur mit betriebseigener Schutzkleidung oder Einwegschutzkleidung betreten werden
  • Vorhaltung einer betriebsbereiten Einrichtung zum Waschen der Hände, Wechseln der Kleidung und zur Desinfektion der Schuhe

Gehäufte Krankheits- oder Todesfälle sind unverzüglich dem Ordnungsamt der Stadt Heilbronn, Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung zu melden.


Umgang mit verendeten Vögeln

Um die Ausbreitung der Geflügelpest einzudämmen, ist es darüber hinaus wichtig, verendete Vögel zu entfernen, damit diese nicht zur Ansteckungsquelle für andere Wildvögel werden. Bürger können tote Vögel während der allgemeinen Dienstzeiten an das Ordnungsamt Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung, Telefon 56-2395, oder an das Betriebsamt, Telefon 56-3651, melden. Außerhalb der Dienstzeiten kann die Integrierte Leitstelle der Feuerwehr unter Telefon 56-2100 kontaktiert werden. Die Tiere werden dann geborgen und untersucht, um stets einen Überblick über das Geschehen zu haben.

Bei dem Erreger der Geflügelpest handelt es sich um ein Influenzavirus. Trotz der hohen Anzahl an weltweiten Ausbrüchen bei Wildvögeln und Geflügel sind Infektionen des Menschen selten. Es gelten die allgemeinen Hygieneregeln:

Tote Vögel sollten nicht mit bloßen Händen berührt werden. Falls dennoch verendete Wildvögel ohne Schutz angefasst werden, sollten die Hände anschließend mit Wasser und Seife gründlich gewaschen werden und – soweit möglich – nachfolgend desinfiziert werden.

Personen, die verendete Vögel bergen, sollten sich durch das Tragen von Einmalhandschuhen und FFP2-Masken schützen.

Bei Fragen können sich Tierhalter/innen an das Ordnungsamt der Stadt Heilbronn, Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung wenden.