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Bürgerservice A-Z

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Opferpension

Personen, die in der ehemaligen DDR rechtsstaatswidrig aus politischen Gründen mindestens 90 Tage inhaftiert waren und heute in ihrer wirtschaftlichen Lage besonders beeinträchtigt sind, können einen Antrag auf Opferpension nach § 17a StrRehaG stellen.

Die Berechtigung zur Leistung ist mit dem Rehabilitierungsbeschluss bzw. der Bescheinigung nach § 10 Abs. 4 Häftlingshilfegesetz (HHG) nachzuweisen.

Die Stadt Heilbronn bearbeitet Anträge für Einwohner des Stadt- und Landkreises Heilbronn.